Landau Kritik der Finanzaufsicht

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Die Global Financial Invest AG ist nicht unumstritten. Im August 2012 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) ihr das Einlagengeschäft und ordnete die Rückabwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte an. Diese funktionierten so: GFI bot Anlegern die Übernahme ihrer Lebensversicherungen und anderer Vermögensanlagen an. Der Anleger schloss dazu einen Vertrag mit einem Rechtsanwalt als Treuhänder. Der sollte die Vermögensanlage beenden und das aufgelaufene Kapital vollständig oder zu einem Teil an die GFI weiterleiten. Diese versprach die Auszahlung des doppelten Betrages nach Ablauf von sechs Jahren. Alternativ konnte der Kunde auch eine von zwei weiteren Auszahlungsvarianten wählen, die eine sofortige Teilauszahlung des Kapitals (der Rest in Raten) oder eine Auszahlung des gesamten Anlagevermögens in monatlichen Zahlungen über einen Zeitraum von zehn Jahren vorsahen. In diesen Fällen waren die Renditen etwas geringer. Nach Einschätzung der Bafin wurde mit dem Geschäft gegen das Bankenrecht verstoßen. Es habe sich um ein Einlagengeschäft, gehandelt für das keine Erlaubnis der Bafin vorgelegen habe. Die Bafin hat ihre Anordnung im November 2013 wiederholt. Sie hat der GFI erneut das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und dessen Abwicklung angeordnet. GFI schreibt dazu in einer Pressemitteilung im Internet, dass sie von der Rechtmäßigkeit ihres Geschäftsmodells überzeugt gewesen sei und es nun überprüfen lasse. Zudem beabsichtige sie, „Verhandlungen mit der Aufsichtsbehörde aufzunehmen und somit eine für alle Seiten akzeptable Kooperation herzustellen“. (ohu/boe)

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