Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Keine Maske: Frau bittet um Gnade – und muss mehr zahlen

Beate Embach wusste nichts vom Maskengebot an Bushaltestellen.
Beate Embach wusste nichts vom Maskengebot an Bushaltestellen.

Weil Beate Embach ohne Maske am Busbahnhof erwischt wurde, soll sie 50 Euro zahlen. Die Geringverdienerin bittet darum, Gnade vor Recht ergehen zu lassen. Die Stadt lehnt ab, Embach muss nun sogar über 50 Prozent mehr berappen. Warum?

Beate Embach ist sauer. Wie jeden Montag und Donnerstag steht sie am Morgen des 3. Dezember am Landauer Busbahnhof. Die Frau ist auf dem Weg zu einem ihrer Arbeitgeber. Embach hat ein geringes Einkommen und mehrere Jobs. Sie wartet auf den Bus, der die Hauswirtschafterin zu einem ihrer Arbeitsplätze bringen soll. An genau diesem Morgen kontrolliert das Landauer Ordnungsamt die Einhaltung der Maskenpflicht. Embach hat einen Fehler gemacht: Sie trägt keine Maske – wie sie sagt, wusste sie zu diesem Zeitpunkt nicht, dass nicht nur in den Bussen, sondern auch an den Haltestellen Maskenpflicht herrscht. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts sprechen ein Verwarngeld aus – wie vom Land festgelegt, soll Embach 50 Euro zahlen.

Für Embach ist das richtig viel Geld. Kurz darauf kommt ein Anhörungsschreiben des Ordnungsamts – sie antwortet darauf. Sie räumt den Verstoß unumwunden ein, bittet aber darum, dass man ihr die Strafe erlässt. Sie sagt, dass am Busbahnhof nirgends ein Hinweis auf die Maskenpflicht gehangen habe und sie eben geglaubt habe, dass sie erst im Bus eine Maske aufsetzen müsse. Im Bahnhof der Deutschen Bahn seien die Hinweise auf die Maskenpflicht längst ausgeschildert gewesen. Sie sei im Irrtum gewesen, gibt sie zu. Andere an diesem Tag vom Ordnungsamt angesprochene Personen auch, schreibt Embach in der Antwort. Einer ihrer Arbeitgeber hat sie mit ihr zusammen formuliert. Er weiß: Paragraf 11 des Ordnungswidrigkeitengesetzes lässt zu, dass mit dieser Begründung Bescheide aufgehoben werden können. Sofern die Person nicht vermeiden konnte, dem Irrtum zu unterliegen. Embach zeigt dem Ordnungsamt auch ihre finanzielle Lage auf – und bittet darum, die Strafe gegebenenfalls zu reduzieren, falls man ihr den Irrtum nicht durchgehen lässt.

Schweigen hätte Geld gespart

Der ausgefüllte Anhörungsbogen wirkt sich aus: Das Verwarnungsgeld steigt auf 78,50 Euro – die anfallenden Kosten des Verfahrens in Höhe von 28,50 Euro kommen oben drauf. Die Stadtverwaltung geht in dem der RHEINPFALZ vorliegenden Schreiben nicht auf die Argumente Embachs ein. Die Stadt verweist darauf, dass seit Anfang Mai 2020 die Maskenpflicht auch an Haltestellen gelte. Es habe erwartet werden können, dass die Maskenpflicht „zum Zeitpunkt der Kontrolle bekannt gewesen sein kann“. Und weiter: „In Ihrem Fall sind wir lediglich von fahrlässigem Handeln ausgegangen, weshalb zunächst nur eine Verwarnung (...) gegen Sie ausgesprochen wurde. Da Sie diese nicht angenommen haben, und der Verstoß tatsächlich begangen wurde, erfolgt nun (...) die Ahndung mittels Bußgeldbescheid (...) zuzüglich Gebühren und Auslagen.“ Heißt: Hätte Embach nicht um Gnade gebeten, wären ihr Kosten erspart geblieben.

Zunächst komme es „auf die Situation vor Ort an, ob der Vollzug es bei einer Ermahnung belässt oder eine Verwarnung mit Verwarngeld ausspricht“, teilt die städtische Pressestelle auf RHEINPFALZ-Anfrage mit. Die Bußgeldstelle sei, wie der Vollzugsdienst, zu dem Ergebnis gekommen, „dass zumindest ein fahrlässiger Verstoß vorlag und dass es, auch im Rahmen der Gleichbehandlung, angemessen war, diesen mit einem Verwarnungsgeld zu ahnden“. Grundsätzlich sei es so, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamts bei neuen Regelungen in den ersten Tagen zum mündlichen Ermahnungen griffen. Nun gelte die Regelungen bei den Bushaltestellen aber schon seit Mai 2020 „und sollen eigentlich jeder und jedem bekannt sein“, heißt es weiter in der Antwort der Pressestelle. Das Ordnungsamt behandle die Menschen gleich: „Beim Thema Maskenpflicht am Hauptbahnhof, auf Parkplätzen oder in Geschäften wird von uns eigentlich fast immer eine Verwarnung mit Verwarngeld ausgesprochen.“ Ob es dann zu einem Bußgeld kommt, hänge davon ab, das Verwarngeld akzeptiert wird und wie sich die Person äußert.

Hauptbeschäftigung: Corona-Verfahren

Der Frage danach, warum man in diesem Fall den Argumenten Embachs nicht gefolgt ist, beantwortet die Stadt nicht direkt. Der Bußgeldstelle „gegenüber hat sich die betreffende Dame schriftlich geäußert, was von uns, wie in jedem vergleichbaren Fall, auch geprüft wurde. Wir haben bei der Bemessung der Geldbuße im aktuellen Fall die 50 Euro beibehalten“, schreibt die Verwaltung.

Außerdem sei Embach an diesem Tag die einzige Person gewesen, die das Ordnungsamt ohne Maske am Busbahnhof angetroffen habe. „Der Bahnhof war mäßig besucht und alle anderen Personen hielten die Maskenpflicht ein“, stehe im Bericht der Ordnungshüter.

Die Verfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Landesverordnung sind übrigens die Hauptbeschäftigung von Ordnungshütern und Bußgeldstelle. In diesem Jahr wurden mehr als 1000 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, davon mindestens 800 wegen verschiedener Verstöße gegen die Corona-Bekämpfungsverordnungen, teilt die Stadtverwaltung weiter mit. Im Jahr zuvor waren es rund 1300 Verfahren, davon rund 600 wegen der Corona-Verordnungen. Die meisten Verstöße würden von der Polizei an die Stadt weitergeleitet. Der überwiegende Teil der Verstöße beträfen die Maskenpflicht, die Verstöße gegen die Personenbegrenzung sowie das Alkoholverbot im öffentlichen Raum nähmen einen deutlich kleineren Anteil ein.

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