Landau / SÜW Infizierte müssen Kontaktpersonen nun selbst informieren
Die Inzidenzen steigen und steigen – mittlerweile sind sie in Landau und im Kreis Südliche Weinstraße auf über 260 gestiegen. So hoch waren sie noch nie. Eine Folge: Das Gesundheitsamt ist überlastet.
„Die Situation im gemeinsamen Gesundheitsamt Südliche Weinstraße ist aufgrund der hohen Fallzahlen sehr angespannt. Denn viele positive Fälle bedeuten auch viele Kontaktpersonen. So viele, dass diese Kontaktpersonen anders als zuvor aktuell vom Gesundheitsamt nicht mehr angerufen werden können“, betonen Landrat Dietmar Seefeldt und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch laut einer gemeinsamen Mitteilung von Kreis und Stadt.
Für wen die Quarantäne gilt
Bereits seit Längerem gilt in Rheinland-Pfalz: Wer Kenntnis davon hat, dass er oder sie als enge Kontaktperson gilt, ist auch ohne Aufforderung des Gesundheitsamts unmittelbar zur Quarantäne verpflichtet. Nun müssen positiv Getestete enge Kontaktpersonen also selbst über eine mögliche Ansteckung informieren. Die Kontaktperson muss sich dann selbstständig in eine zehn Tage andauernde Quarantäne begeben. Verkürzt werden kann die Quarantäne bei Ungeimpften durch mehrere Faktoren: einen negativen PCR-Test frühestens am fünften Tag oder einen negativen Schnelltest in einer Teststation frühestens am siebten Tag. Für Geimpfte oder Genesene gilt keine Quarantäne, wenn keine Symptome auftreten. Sollten Symptome vorliegen, müssen sich auch Geimpfte oder Genesene mittels PCR-Test testen lassen und sich absondern, erklärt die Kreisverwaltung. PCR-Tests kann man unter anderem mittels Terminvereinbarung über das Gesundheitsamt bei der Teststation In den Grabengärten in Landau machen lassen.
Relevante Symptome sind folgende Beschwerden: Fieber, Erkältungssymptome, einen Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns oder Durchfall. In diesem Fall sollte man umgehend den Hausarzt kontaktieren und diesem sagen, dass man als enge Kontaktperson eines Infizierten gilt.
Wer als Kontaktperson gilt
Als Kontaktpersonen gelten die Menschen, die man in den zwei Tagen vor dem positiven Test beziehungsweise in den zwei Tagen vor den ersten Krankheitssymptomen näher getroffen hat. Und natürlich die Menschen, die man gegebenenfalls sogar nach dem positiven Test oder nach dem Symptombeginn noch getroffen hat. Enger Kontakt ist es beispielsweise, wenn beim Atmen, Sprechen oder Singen der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wurde oder bei gemeinsamen längeren Aufenthalten in einem geschlossenen Raum bei mangelnder Frischluftzufuhr.
Diese Informationen werden den positiv getesteten Menschen noch per E-Mail zugesandt, versichert die Kreisverwaltung.
Derzeit sind im Gesundheitsamt 25 Personen in der Kontaktnachverfolgung tätig: zwölf Kontaktnachverfolger, drei bis vier Hygieneinspektoren, sechs Personen im Entlassteam und vier in der Erfassung. Zudem sind sechs Auszubildende eingesetzt. Drei Personen aus den Verbandsgemeinden helfen aus.