Landau
In Frankreich noch nicht mehr Freiheiten für Geimpfte
Diese Frage hat Kurt Hofherr (76) aufgeworfen, ein leidenschaftlicher Oldtimersammler und -restaurierer aus der Verbandsgemeinde Maikammer. Er ist Mitglied in der Amicale Alsacienne de Voitures d'Époque (AAVE), einem Club der Elsässer Oldtimerfreunde mit Sitz in Straßburg.
Hofherr hat seine zweite Corona-Schutzimpfung schon vor deutlich mehr als zwei Wochen bekommen und würde sich nun nur zu gerne wieder mit Clubfreunden im Elsass treffen, weil ihm für seine jüngsten Projekte – einen Citroën SM und eine seltene Cabrio-Variante der hierzulande als Gangsterlimousine bekannten Traction Avant – wichtige Ersatzteile fehlen. „Darf ich rüber, und was brauche ich dafür an Belegen?“, möchte Hofherr wissen und hat sich mit dieser Frage auch schon an mehrere Dienststellen von Zoll und Bundespolizei gewandt, doch eine klare Auskunft habe er nicht bekommen.
Was für Berufspendler gilt
Klar ist: Für Berufspendler in beide Richtungen gibt es seit langem klare Regeln, die den Grenzübertritt und die quarantänefreie Rückkehr ermöglichen. Darauf weist Werner Schreiner aus Neustadt hin, der Beauftragte der Ministerpräsidentin für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und, wie es der Zufall will, Hofherrs Vetter. Doch für alle anderen außer den Berufspendlern ist die Lage derzeit noch deutlich schwieriger.
„Dem Vernehmen nach“ arbeite auch Frankreich an Ausnahmeregelungen für Geimpfte und Genesene, aber Näheres dazu ist der Staatskanzlei in Mainz noch nicht bekannt, erklärt Pressesprecherin Jutta Gardill. Das heißt, dass es bisher nur Erleichterungen anhand der „24-Stunden-Regelung im 30-Kilometer-Korridor für Grenzgebietsbewohner“ gebe. Die besagt, dass Einwohner des Grenzgebiets keinen aktuellen negativen PCR-Test zum Grenzübertritt brauchen, wenn sie weniger als 24 Stunden bleiben. Bei längeren Aufenthalten ist der negative PCR-Test vorgeschrieben, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Die Freiheiten decken sich nicht
Die 30-Kilometer-Regel würde zwar für Landau gelten, nicht aber für die Verbandsgemeinde Maikammer, und schon gar nicht für einen Besuch in Straßburg, das deutlich außerhalb der 30-Kilometer-Zone liegt. Diese Regel gilt im Übrigen auch nur für Menschen, die symptomfrei sind und die auch weitere aktuelle französische Corona-Auflagen beachten müssen, zum Beispiel die Maskenpflicht und die Ausgangssperre ab 19 Uhr. Letztere ist in Deutschland von der Inzidenz vor Ort abhängig: Laut Bundesnotbremse tritt sie in Kraft, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten ist. Doch für Geimpfte ist die Ausgangssperre in Deutschland bereits hinfällig. Doch in Frankreich ist es noch nicht so weit.
Für den Citroën-Fan gelten also die ganz normalen Einreisebestimmungen nach Frankreich unter Corona-Vorzeichen. Oder anders ausgedrückt: Noch gelten nicht die gleichen Freiheiten wie in Deutschland. Da sich die Regeln aufgrund der Infektionslage rasch ändern können, lohnt vor Reiseantritt stets ein Blick auf die Homepage des französischen Außenministeriums www.diplomatie.gouv.fr oder der französischen Botschaft in Deutschland, die in deutscher Sprache alle wesentlichen Regeln mitsamt Erklärungen auflistet.
Dort wird unter anderem klar, dass der „wichtige Grund“, der zeitweise für den Grenzübertritt erforderlich war (Beerdigung, Hochzeit, Geschäftsreise) und zu dem die Pflege automobilen Kulturguts vermutlich nicht gezählt hätte, inzwischen hinfällig ist. Der triftige Grund ist aber nach wie vor erforderlich, wenn man zwischen 19 und 6 Uhr, also während der Ausgangssperre, vor die Tür will.
Für den Oldtimerfreund gilt also, dass er einen aktuellen, negativen PCR-Test und eine eidesstattliche Erklärung vorlegen muss, dass er keine Symptome einer Infektion mit Covid-19 hat, seines Wissens innerhalb der 14 Tage vor der Einreise keinen Kontakt mit Corona-Infizierten hatte und dass er sich bei der Ankunft in Frankreich einem Corona-Test stellen muss.