Landau / SÜW Impfpflicht: Betretungsverbote könnten bald verhängt werden

Die Impfung schützt vor schweren Verläufen.
Die Impfung schützt vor schweren Verläufen.

Seit einem Monat ist nun die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Durch sie sollen vor allem vulnerable Gruppen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe geschützt werden. Alle Mitarbeiter aus diesen Bereichen, die ihrem Arbeitgeber in der Stadt Landau und im Kreis SÜW keinen Impfnachweis vorgelegt haben, seien vom Gesundheitsamt angeschrieben worden, teilt die Kreisverwaltung nun mit. Die Nachreich-Frist für den Nachweis sei mittlerweile ebenfalls abgelaufen. Die nächsten Schritte: Die betreffenden Personen werden formal angehört. Außerdem werden die Fälle ohne Nachweis parallel an die zuständige Bußgeldstelle weitergegeben – denn das Nicht-Vorlegen des Nachweises stellt bereits einen Bußgeldtatbestand dar, berichtet die Kreisverwaltung. Nach den Anhörungen kann das Amt ein Betretungsverbot oder Tätigkeitsverbot aussprechen. „Bisher zeigt sich, dass die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sehr zeitaufwendig und alles andere als eine konfliktfreie Aufgabe ist. Es bestehen zum Teil erhebliche Widerstände im betreffenden Personenkreis“, berichtet die Verwaltung.

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