Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Impfpass-Fälscher kommt ungeschoren davon

Ein Impfpass und eine Corona-Spritze.
Ein Impfpass und eine Corona-Spritze.

Das Fälschen von Impfpässen ist strafbar – aber nur, wenn es nach dem 23. November erfolgt ist. Das hat die 5. Strafkammer des Landgerichts Landau nach Mitteilung vom Dienstag bereits am 13. Dezember entschieden. Im verhandelten Fall hatte der Beschuldigte in mindestens zwei Fällen in Impfpässen nicht erfolgte Corona-Schutzimpfungen eingetragen. Er hatte dazu einen Stempel mit der Aufschrift „Impfzentrum Pirmasens“ und Klebezettel mit erfundenen Impfstoff-Chargennummern verwendet und mit einer angeblich von einem Arzt stammenden Unterschrift versehen. Diese Impfpässe wurden dann von anderen Personen in Apotheken vorgelegt, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten.

Das Landgericht hält fest, dass laut Paragraf 277 Strafgesetzbuch („Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen“) in der bis zum 23. November geltenden Fassung eine solche Tat nur dann strafbar war, wenn ein gefälschter Impfpass „zur Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften“ genutzt wurde. Genau so stand es ursprünglich im Gesetz. Inzwischen ist der Passus allgemeiner gehalten: „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr ...“.

Nach Auffassung der Strafkammer war der Mann nicht zu belangen, weil seine Fälschungen in Apotheken vorgelegt worden waren (also nicht bei Behörden oder Versicherungen) und er das nicht einmal selbst getan hatte. Da es sich beim Paragrafen 277 um eine Spezialregelung handele, habe diese Vorrang vor einer möglichen Anwendung der „normalen“ Urkundenfälschung in Paragraf 267 Strafgesetzbuch. Auf diese steht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre.

Das Bundesjustizministerium hatte zunächst zwar behauptet, dass Impfpass-Fälschungen auch zuvor schon illegal gewesen seien, aber dennoch eine „Klarstellung“ des Gesetzes veranlasst. Die beiden Generalstaatsanwälte Martin Graßhoff (Zweibrücken) und Jürgen Brauer (Koblenz) hatten schon vor der Gesetzesänderung die Auffassung vertreten, dass solche Fälschungen strafbar seien.

Nach Angaben eines Sprechers des Landgerichts Landau wird in dem Fall noch weiter ermittelt, unter anderem gegen die Personen, die die Fälschungen in Apotheken vorgelegt hatten. Noch ist auch nicht bekannt, ob der Fälscher sich für seine Arbeit bezahlen ließ.

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