Böbingen Hund springt Kinder an: Herrchen zeigt sich nach Vorfall uneinsichtig

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Die Polizeiinspektion Edenkoben sieht sich nach einem Vorfall am Sonntagmittag im Bereich der Gäuschule in Böbingen dazu veranlasst, Hundebesitzer an die Anleinpflicht zu erinnern, welche innerhalb der Ortslage gilt. Außerhalb bebauter Ortslagen sind die Vierbeiner umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Wie aus ihrer Pressemeldung hervorgeht, wurden zwei Kinder von einem freilaufenden Hund angesprungen und angebellt. Die Eltern forderten daraufhin sein Herrchen auf, den Hund anzuleinen. Dieser versuchte, den Vierbeiner abzurufen. Weil ihm dies aber nicht gelang, musste er ihn einfangen. Der Hundehalter war jedoch uneinsichtig. Er begegnete der Familie, dass sie mit solchen Situationen rechnen müssten, wenn sie auf dem Dorf leben. Die Polizei ermittelt und hat die Verbandsgemeinde-Verwaltung in Kenntnis gesetzt, die die Regelung der Anleinpflicht in ihrer Gefahrenabwehrverordnung festgehalten hat.

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