Kommentar RHEINPFALZ Plus Artikel Gummiparagraf muss weg

Wer nach Paragraf 34 bauen kann, genießt mehr Freiheiten, als wenn es einen Bebauungsplan gäbe.
Wer nach Paragraf 34 bauen kann, genießt mehr Freiheiten, als wenn es einen Bebauungsplan gäbe.

Was sich in seine Umgebung einfügt, ist Ansichtssache. Paragraf 34 des Baurechts schützt Investoren, nicht Nachbarn.

Anlieger in der Münchener Straße haben eine Niederlage vor Gericht erlitten. Überraschend ist das nicht. Kommunen können nur mit Bebauungsplänen wirksam planen, aber die gibt es in sehr vielen Fällen nicht, oder sie sind juristisch nicht mehr wasserdicht. Doch Bauämter scheuen den Aufwand, alles zu überplanen. Daher gibt es regelmäßig Ärger mit Nachbarn, die einen Neubau vor die Nase gesetzt bekommen, den sie als unpassend empfinden. Oft haben sie damit recht. Der Gummiparagraf 34 im Baurecht ist kein wirksames Planungsinstrument. Er ist wenig mehr als ein Freifahrtschein für Bauherren und gehört gründlich konkretisiert.

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