Landau
Anlieger im Horst wollen bei Neubau nicht klein beigeben
Der Streit um den Abriss und geplanten Lückenschluss in der von Siedlungshäusern geprägten Straße schwelt schon länger. Nachbarn klagen über ein nicht an seine Umgebung angepasstes Vorhaben, während die Stadt von Nachverdichtung spricht. Dass es darüber zum Streit kommt, liegt vor allem daran, dass es für das Viertel keinen Bebauungsplan gibt. Bauvorhaben werden dann nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches beurteilt, der relativ unkonkret fordert, dass sich ein Neubau „im unbeplanten Innenbereich“ in seine Umgebung einfügen muss.
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt ist zur Auffassung gelangt, dass eine Reihenhausanlage mit vier Wohneinheiten und einer integrierten barrierefreien Einliegerwohnung nicht zu beanstanden ist (Aktenzeichen 5 K 616/22.NW). Vorausgegangen waren mehrere Bauanträge, die der Bauherr jeweils wieder zurücknahm, nachdem die Planungen bei der Nachbarschaft Widerspruch hervorriefen. Im August 2021 stellte er dann eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses. Nach den Bauplänen soll das Bauvorhaben im südlichen Bereich grenzständig an das östlich ebenfalls grenzständige Gebäude der Kläger angebaut werden. Hier sollen zwei Wohneinheiten entstehen. Ansonsten ist das Vorhaben mit einem weiteren Gebäude mittig auf dem Grundstück angeordnet.
Fügt sich der Neubau ein?
Diese Planung hatte die Stadt im Oktober 2021 positiv beschieden, weil sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge und die Erschließung gesichert sei. Dagegen erhoben die Kläger nach erfolglosem Widerspruchsverfahren vor dem Stadtrechtsausschuss im Juli 2022 Klage. Laut Gericht machten sie unter anderem geltend, das Vorhaben verstoße gegen den Gebietsprägungserhaltungsanspruch und das Rücksichtnahmegebot. Die Errichtung eines massiven, bisher in der näheren Umgebung beispiellosen Mehrfamilienhauses beeinträchtige die Prägung des Wohngebiets mit kleinen Ein- bis Zweifamilienhäusern. Von dem Bauvorhaben des Beigeladenen gehe zudem eine „erdrückende Wirkung“ auf ihr Grundstück aus. Durch die Verdichtung der Bebauung sei ferner eine Verschattung ihres Grundstücks gegeben. Hierdurch sei ihre Fotovoltaikanlage nicht mehr nutzbar.
All dies sieht das Verwaltungsgericht nicht so. Die klagenden Nachbarn würden nicht in ihren subjektiven Rechten verletzt. Das Argument, dass der geplante Wohnkomplex in der näheren Umgebung beispiellos sei und die Prägung des Wohngebiets mit Ein- und Zweifamilienhäusern nahe der Straße beeinträchtige, lässt das Gericht nicht gelten. Ein Wohngebäude mit mehreren Stellplätzen erfülle den Zweck eines Wohngebiets, weil es dem Wohnen diene. Es sei auch nicht zu erkennen, dass die Größe und die Ausdehnung auf dem Baugrundstück das Vorhaben unzulässig mache oder dessen Dimensionierung eine neue Art der baulichen Nutzung in das Wohngebiet hineingetragen würde. Die Zahl der Wohnungen sei kein Merkmal, das die Art der baulichen Nutzung präge.
Kein Anspruch auf Sonne für Fotovoltaik
Der von den Klägern angefochtene Bauvorbescheid sei den Klägern gegenüber auch nicht rücksichtslos. Von einer „erdrückenden Wirkung“ könne keine Rede sein. Das Baurecht gewährleiste auch nicht die Einhaltung einer bestimmten Besonnungsdauer. Dies gelte auch für die gerügte Beeinträchtigung der Fotovoltaikanlage durch Verschattung.
Während die Stadtverwaltung auf Anfrage mitteilte, dass das Stadtbauamt an der Baugenehmigung arbeite, sagt Kläger Christian Dawo auf Anfrage: „Wir sind noch lange nicht am Ende.“ Er will über seinen Anwalt Berufung zum Oberverwaltungsgericht einlegen und ist überzeugt, dabei die Mehrzahl der Bewohner des Viertels hinter sich zu haben. Bei zwei Unterschriftenaktionen hätten über 100 Menschen aus der näheren Umgebung unterschrieben. „Wir sind nur die Speerspitze, auch andere wollen klagen“, sagt der Nachbar.
„Horst schlechter behandelt als Stadtdörfer“
Dawo berichtet, ihm und seiner Frau seien vor ein paar Jahren vom Stadtbauamt sehr viele Auflagen gemacht worden, als sie ihre Doppelhaushälfte abreißen und durch einen seniorengerechten Neubau ersetzen wollten – unter anderem, dass nur eine auf der Grenze stehende Bebauung genehmigt würde. Er sieht auch einen Widerspruch darin, dass in den Neubaugebieten in den Stadtdörfern nur Einfamilien- und Doppelhäuser genehmigt würden, „nur bei uns soll ein Riesenklotz entstehen“. Ganz so stimmt das nicht: Auch in den Neubaugebieten sind einzelne Mehrfamilienhäuser geplant, beispielsweise in Godramstein und Mörzheim, in Wollmesheim, oder auch in Queichheim.
Dawo setzt gewisse Hoffnungen in den Besuch von Oberbürgermeister Dominik Geißler (CDU), der zugesagt habe, sich mit dem Thema zu befassen. Enttäuscht ist er von der Politik allgemein, die es versäumt habe, eine Veränderungssperre zu erlassen und entweder einen Bebauungsplan aufzustellen oder über eine Gestaltungssatzung den Charakter der Siedlung zu erhalten. „Alle Ortskerne wurden geschützt, nur der Horst hat nichts bekommen“, klagt Dawo.
