Südpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Gericht: Lehrer wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt

Der Lehrer wurde vom Amtsgericht zu einer Strafe am unteren Rand verurteilt.
Der Lehrer wurde vom Amtsgericht zu einer Strafe am unteren Rand verurteilt.

Ein Beamter soll Kinderpornografie besessen und in einem Chat geteilt haben, so die Staatsanwaltschaft. Vor Gericht zerfällt die Anklage. Dennoch folgt ein Schuldspruch.

Es klingt wie ein klarer Fall: Der Angeklagte, ein verbeamteter Lehrer aus der Südpfalz, soll ein Dutzend kinder- und jugendpornografischer Bilder besessen und einen Link zu solcher Pornografie in eine Freizeitgruppe der Feuerwehr eingestellt haben. Sieht nach einem klaren Urteil aus. Doch am Dienstag vor dem Landauer Amtsgericht wird klar: Ganz so einfach ist es nicht.

Angefangen hat die Geschichte mit eben jenem Link in der Gruppe. In Feuerwehrkreisen hat sich eine Freizeitgruppe gebildet mit rund einem Dutzend Teilnehmern, schildert ein Zeuge. In diese Gruppe stellt der Angeklagte einen Link ein, den der Zeuge öffnet. Hinter dem Link verberge sich der Zugang zu einer Cloud, in der viele Bilder hinterlegt seien. Der Feuerwehrangehörige sagt, dass einige der Bilder augenscheinlich Minderjährige bei sexuellen Handlungen zeigen. Er geht nach Rücksprache mit seinen Eltern zur Polizei und erstattet Anzeige.

Angeklagter bei Durchsuchung kooperativ

Die Polizisten, so schildert es ein Kriminalbeamter, können dort schon nicht mehr auf den Link zugreifen, weil der Angeklagte ihn gelöscht hat. Als Zeugen vor Gericht sind drei weitere Feuerwehrleute geladen. Zwei davon sagen, sie hätten auf den Link geklickt, gesehen, dass es sich um Pornografie handelt – und die Seite schnell wieder verlassen. Ob darunter Abbildungen von Minderjährigen waren, könnten sie nicht sagen. Einer der beiden hinterlässt einen lachenden Smiley bei dem Link, weil er ihn für einen Scherz gehalten habe. Daraufhin meldet sich der Angeklagte bei ihm und schreibt, er solle bitte schweigen – es handele sich um Material, das die Schüler untereinander verschickten. Der vierte Zeuge aus der Feuerwehr gibt an, den Link gar nicht angeklickt zu haben.

Nach der Anzeige erlässt ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss. Der Lehrer ist bereits auf dem Weg zur Arbeit, dreht aber um und fährt nach Hause. Er übergibt sein Handy, seine PIN und Passwörter der Polizei. Ein Beamter beschreibt sein Verhalten als freundlich, kooperativ und höflich. Neben seinem Smartphone werden auch zwei Laptops und eine Festplatte beschlagnahmt. Gegen ihn wird wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie ermittelt. Und die Beamten werden fündig.

Zwei Bilder bleiben übrig

Vor Gericht ist die Rede von 500 pornografischen Dateien, die der Lehrer besessen hat. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft berichtet in ihrem Plädoyer von je rund 35 Bildern, die möglicherweise kinder- und jugendpornografische Inhalte zeigen, angeklagt wird er letztlich lediglich wegen zwölf. Und zehn davon fallen im Prozess weg.

Denn diese sind Thumbnails – sehr kleine Vorschaubilder, die automatisch im Speicher des Geräts abgelegt werden – können laut dem Kripobeamten auch im Speicher landen, wenn man beispielsweise den Begriff Honigwabe googelt und dabei ein kinderpornografisches Bild angezeigt wird. Also zufällig und unabsichtlich. Die beiden verbleibenden Dateien, sexualisierte Nacktbilder von je einem Kind und einer Jugendlichen, waren hingegen in einem Unterordner hinterlegt – laut dem Kripobeamten und dem Datensicherer der Kripo ein Anzeichen dafür, dass sie bewusst heruntergeladen wurden.

Angeklagter psychisch erkrankt

Der Angeklagte gibt vor Gericht an, seit Jahren pornosüchtig zu sein. Er habe in den schlimmsten Phasen bis zu sieben Stunden am Tag Pornografie konsumiert. Er war Mitglied vieler Porno-Gruppen im Messenger-Dienst Telegram. Dort sei er mit Links zu Pornos bombardiert worden. In den drei Jahren zwischen Durchsuchung und Prozess entwickelt er eine schwere Depression und er meidet aus Scham den Kontakt zu seinem sozialen Umfeld. Er ist wegen beider Erkrankungen in Behandlung. Ein Arzt bescheinigt ihm, auf einem guten Weg zu sein, heißt es im Attest. Die Prognose sei günstig. Eine Pädophilie wird ausgeschlossen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat ein Disziplinarverfahren eröffnet, das derzeit ausgesetzt ist. Die strafrechtliche Bewertung ist noch nicht abgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund signalisiert Richterin Claudia Steinel, die die Verhandlung gewohnt zielbewusst, ruhig und unaufgeregt führt, dass eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommen könnte. In einer Verhandlungspause hält die Staatsanwältin Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, der die Option ablehne, wie sie berichtet.

Verteidiger will Freispruch

Angesichts der beiden Erkrankungen, des reuigen und einsichtigen Verhaltens des Angeklagten, der „erheblichen Konsequenzen“, die vom Arbeitgeber drohten, sowie der Tatsache, dass die Bilder keinen sexuellen Missbrauch zeigten, fordert die Staatsanwaltschaft eine Strafe im unteren Bereich – 100 Tagessätze zu 80 Euro.

Verteidiger Clemens Louis von der Essener Kanzlei Louis & Michaelis hingegen will einen Freispruch. Es gebe kein Indiz für einen Besitzwillen beim Angeklagten. Normalerweise würden Hunderte oder Tausende Dateien bei Kinderpornografie-Konsumenten gefunden, hier handele es sich um zwei – was klar gegen einen Besitzwillen spreche. Sein Mandant habe nie in einem Chat nach Kinder- oder Jugendpornografie gefragt oder gesucht. Staatsanwaltschaft und Polizei wirft er unfaires Verhalten vor.

Der Angeklagte selbst gibt mit zitternder Stimme an, dass er hoffe, der „Alptraum“ ende nun nach drei Jahren. Er sei wegen der Sucht in Behandlung und habe nie nach Kinderpornos gesucht.

Richterin Steinel spricht den Angeklagten schuldig des Besitzes von kinderpornografischen Schriften. Mit 90 Tagessätzen zu 80 Euro, also 7200 Euro, bleibt sie unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Dass der Link in der Gruppe zu Kinderpornografie geführt habe, könne man nicht nachweisen – aber den Besitzwillen in Bezug auf die beiden Bilder. Diese müssten ja bewusst heruntergeladen worden sein. „Der Straftatbestand ist erfüllt.“ Aber Steinel erkennt auch an, dass der Mann alles getan habe, um die Sucht in den Griff zu bekommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Louis lässt auf dem Flur verlauten, dass man wohl Berufung einlegen werde.

x