Landau
Feuer statt Erde: Bestatter berichtet über den Wandel bei Bestattungen
Herr Reber, was ist eine würdige Bestattung?
Das ist eine sehr gute Frage. Eine würdige Bestattung ist für mich, wenn die Würde des Menschen auch nach seinem Tod gewahrt bleibt. Das betrifft zum einen die Sichtweise der Öffentlichkeit und zum anderen die der Familie. Das neue Bestattungsgesetz knüpft da an. Es eröffnet neue Möglichkeiten der individuellen Trauer und verändert die Bestattungskultur.
Das neue Gesetz erlaubt die Produktion von Schmuckstücken oder Kunstwerken aus Asche. Wie definieren wir also Würde? Definiert das nicht alleine die Familie?
Die Würde des Menschen wurde immer durch unsere Bestattungskultur und über unsere Bestattungsformen getragen. Wir haben aber über die Jahre gemerkt, dass viele das als Bevormundung wahrgenommen haben. Es hat sich generell sehr viel geändert. Wenn wir bedenken, dass wir vor dreißig Jahren die gleiche Quote an Erdbestattung hatten, wie wir sie heute bei der Feuerbestattung haben.
Wie ist das Verhältnis?
Heute sind es 80 Prozent Feuer- und 20 Prozent Erdbestattungen. Das war vor dreißig Jahren genau umgekehrt. So gesehen ist die Novellierung des Bestattungsgesetzes meiner Meinung nach absolut richtig, denn das Gesetz stammte aus dem Jahr 1983. Die Zeit damals war geprägt von der Bestattung auf den Friedhöfen. Das hat sich verändert. Das klassische Generationengrab zum Beispiel, das auch über Generationen gepflegt wurde, gibt es so kaum noch.
Weil auch die Pflege ein Problem ist, oder?
Ja, den Druck der Grabpflege nehmen wir als sehr extrem wahr. Für viele Angehörige ist das aus der Entfernung immer schwerer geworden. Woran merkt man das? Früher gab es anonyme Felder für diejenigen, die ohne Familie sind. Weil sich niemand um die Grabpflege kümmern konnte. Doch dann haben wir gemerkt, dass auch Menschen mit Familie sich dafür entschieden haben, weil man niemandem die Grabpflege auferlegen wollte.
Und gleichzeitig ist es für viele alte Menschen ein Trost, zum Friedhof gehen zu können.
Das ist ein Knackpunkt bei der Kritik am neuen Bestattungsgesetz. Man wollte der Individualität der Menschen und ihrer Trauer gerecht werden. Aber damit hat der Gesetzgeber die Trauer privatisiert. Denn die Möglichkeit, sich von jemandem zu verabschieden und dessen Ruhestätte zu besuchen, wird unter Umständen durch die neuen Formen genommen.
Die Gesetzesvorlage war ja nicht unumstritten. Die Kirchen hatten Bedenken. Heute ist es möglich, die Asche eines Verstorbenen in der Natur zu verstreuen. Haben Sie das schon gemacht?
Nein, in dieser Form noch nicht. Aber wir haben einige Kunden, die das in Vorsorgeregelungen verfügt haben. Natur ist zu weit gefasst. Sie dürfen es nur auf zugelassenen Plätzen in der Öffentlichkeit. Auch auf Ihrem Privatgrundstück können Sie die Verstreuung vornehmen lassen. Aber es muss eine letztwillige Verfügung vorliegen. Das ist elementar. Es muss festgelegt sein, was gewünscht ist. Und es muss festgelegt sein, wer es durchführt.
Was ist, wenn ich die Asche meines Vaters im Garten habe verstreuen lassen, dann aber irgendwann das Haus verkaufen möchte? Dann kann ich den Vater natürlich nicht mitnehmen.
Absolut richtig. Die Beratung über die Konsequenzen zählt zu unserer täglichen Arbeit. In Trauergesprächen und bei der Bestattungsvorsorge. Das ist in meinen Augen heute der Kernjob eines Bestatters. Die Vor- und Nachteile der Bestattungsformen darzustellen. Die Entscheidung liegt ganz klar bei den Angehörigen. Aber unsere Pflicht ist es, Themen anzusprechen, die vielleicht später kommen.
Erreichen Sie die Menschen, wenn sie gerade erst ihren Lieben verloren haben?
Es ist nicht immer leicht. Aber es gibt mehrere Trauerphasen, das machen wir deutlich. Anfangs ist es vielleicht so, dass Sie die Asche des Verstorbenen gerne bei sich hätten. Dieses Gefühl lässt möglicherweise irgendwann nach. Wenn dann das Haus mit Garten, in dem Sie die Asche Ihres Vaters haben verstreuen lassen, verkauft werden soll, muss der Käufer darauf hingewiesen werden, dass im Garten eine Asche verstreut wurde.
Wer soll das kontrollieren?
Das ist in meinen Augen generell ein Problem. Wir haben bei den alternativen Bestattungsformen eine Riesengrauzone. Behält beispielsweise ein Angehöriger die Urne mit der Asche des Verstorbenen bei sich zu Hause und stirbt dann selbst, dann müsste die Urne danach beigesetzt werden.
Ich kann die Urne nicht an meine Kinder weitergeben?
So ist es, sie kann nicht vererbt werden. Das ist die offizielle Version. Was wirklich passiert, ist ein ganz anderes Thema.
Wer soll das kontrollieren? Das könnte nur der Staat sein.
Diue Kontrolle ist gar nicht geregelt.
Wie ist es denn, wenn ich meine verstorbene Mutter kremieren lassen und dann aus einem Teil der Asche ein Schmuckstück machen möchte. Den Rest der Asche möchte ich zu Hause haben oder verstreuen lassen.
Diese verschiedenen Formen gehen nicht. Ich muss mich für eine Version entscheiden.
Aber ein gepresster Schmuckstein ist ja nicht groß. Was passiert da mit dem Rest?
Das Rest muss beigesetzt werden.
Ist das jetzt komplett abwegig oder sitzen bei Ihnen tatsächlich Leute, die auch solche Wünsche äußern?
Die Leute, die gibt's absolut. Und das muss man ganz klar sagen, ein Argument für das neue Bestattungsgesetz war auch, dass man Klarheit und Offenheit für andere Wege schaffen wollte. Seit Jahrzehnten gehen Leute ins Ausland, nach Frankreich oder in die Schweiz, beispielsweise um die Asche ihrer Lieben in einem Diamanten verarbeiten zu lassen. Die Landesregierung wollte vermeiden, dass die Urne weiter herumgeschickt wird.
Eine solche Entscheidung ist so individuell wie die Trauer an sich. Da gibt's in meinen Augen kein gut und schlecht oder falsch oder richtig. Jeder muss sich seine Gedanken gemacht haben, warum er diese Richtung gehen will. Wichtig ist nur, es sollten immer die nächsten Angehörigen involviert sein. Es gibt nichts Schlimmeres, als wenn jemand etwas entscheidet über den Kopf seiner Familie hinweg und die trauernde Familie damit dann nicht klarkommt.
Es gibt Familien, da ist der Tod ein Tabu. Beobachten Sie, dass sich das verändert?
Dafür plädieren wir. Es geht im Endeffekt um Bestattungsvorsorge. Die Gesellschaft wird immer mehr dazu erzogen, alles vorzubereiten, alles zu planen. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht. Jeder hat eine Haftpflichtversicherung, eine Hausratversicherung. Aber eine Bestattungsvorsorge?
Die gibt es auch?
Ja. Ich sage Ihnen, das Einzige, was Sie irgendwann mal zu Hundert Prozent brauchen werden, wird die Bestattungsvorsorge sein. Und dabei geht's nicht um die finanzielle Seite, sondern um den Willen des Betroffenen. Wurde darüber gesprochen, sind viele Punkte schon ganz klar. Und die Familie kann sich beruhigt entscheiden und weiß, es ist im Sinne unseres Verstorbenen. Das neue Bestattungsgesetz bestärkt uns, dass diese Themen vorab geregelt werden sollten.
Das heißt, es ist eigentlich verantwortungslos, sich nicht mit dem Tod zu beschäftigen?
Ja, so ist es. Die Leute, die zu unseren Vorträgen kommen, sind schon meilenweit vorne, weil sie sich interessieren und wahrscheinlich am nächsten Tag im Kreis ihrer Freunde und ihrer Familie darüber sprechen. Da passiert schon ganz viel.
Gibt es für eine Bestattungsvorsorge auch Formulare?
Alles. Sie können von A bis Z alles regeln. Was bei Ihrer Bestattung passieren soll, wie die Grabpflege gewünscht ist. Und das ist der Riesenvorteil. Ich weiß, wenn der Todesfall eintritt, dann nehmen die Hinterbliebenen das Formular in die Hand und haben es leichter.
Heute gibt es mehr Möglichkeiten als noch im vergangenen Jahr. Kommen die Leute schon informierter zu Ihnen?
Ja.
Gibt es auch den Wunsch nach Flussbestattungen?
Wir haben Vorsorgen dazu, aber wir selbst haben noch keine gemacht. Ich werde viel gefragt zu der Flussbestattung. Das ist gar nicht so außergewöhnlich, denn es gab schon immer die Seebestattung.
Wie gut werden die neuen Bestattungsformen angenommen?
Noch sehr wenig. Ich war sehr überrascht. In der Woche, in der das Bestattungsgesetz in Kraft getreten ist, hatten wir tatsächlich im Krematorium acht Verstorbene, für die das infrage kam. Das hat sich dann wieder beruhigt.
Wie wurden diese acht Verstorbenen bestattet?
Die Urnen stehen größtenteils zu Hause. Das ist in meinen Augen auch die Form, bei der ich am ehesten noch in alle Richtungen gehen kann. Bei der Verstreuung ist die Entscheidung final.
Das heißt, ich könnte nach einem halben Jahr sagen, so Herr Reber, jetzt bestatten wir die Urne.
Wenn die intensive Trauerphase vorbei ist, kann ich besser mit dem Verlust umgehen. Mir fällt's immer schwerer, ich hab’ den Platz nicht mehr in der Wohnung, ich habe jemanden kennengelernt. Diese Dinge können dazu führen, dass ich mit dem Thema auf einmal anders umgehe. Und dann ist die Tür offen. Das ist ja das Gute an dem Gesetz.
Herr Reber, Sie sind auch Geschäftsführer des Krematoriums. Was hat sich da verändert?
Wir haben jetzt viel mehr Dokumentationspflichten. Wir führen des Einäscherungsverzeichnis. Und das gilt jetzt auch für die neuen Bestattungsformen.
Was ist denn die verrückteste Bestattungsform, die Ihnen untergekommen ist?
Die verrückteste Bestattungsform? Wir haben mal in Holland die Ascheverstreuung aus einer Cessna begleitet. Das war bei uns nicht erlaubt. Nun müssen die Leute den Umweg übers Ausland nicht mehr gehen.
Info
Joachim Reber hat das 1961 eröffnete Bestattungsinstitut an der Schlösselkreuzung in Landau im Jahr 1993 übernommen, nachdem auch die Mutter gestorben war. Der Vater starb 1977. Das Haus Reber zählt 400 Bestattungen pro Jahr und hat 15 Mitarbeiter. Der 57-jährige Joachim Reber ist auch Geschäftsführer des privaten Krematoriums im Landauer Gewerbepark am neuen Messegelände in Queichheim. Dort arbeitet auch seine Schwester Sonja. Mittlerweile ist die Zahl der Einäscherungen pro Jahr auf 9000 gestiegen.