Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Fatale Fehleinschätzung: Arzt zu hoher Geldstrafe verurteilt

In der Bereitschaftsdienstzentrale herrscht im Sommer 2022 wegen der Corona-Pandemie Ausnahmezustand.
In der Bereitschaftsdienstzentrale herrscht im Sommer 2022 wegen der Corona-Pandemie Ausnahmezustand.

Im Sommer 2022 unterläuft einem Arzt in Landau eine Fehldiagnose. Die Patientin stirbt zwei Tage später. Das Amtsgericht stellt fest: Der Mediziner hat sich schuldig gemacht.

Im Sommer 2022 hält die Corona-Pandemie das ganze Land in Atem. Mittlerweile liegt diese Zeit aber schon eine gefühlte Ewigkeit zurück. Doch Covid ist hier und da immer noch ein Thema. Zum Beispiel im Amtsgericht in Landau, wo sich am Dienstag ein Arzt wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassung verantworten musste.

Am Abend des 3. Juli 2022, so geht es aus der von Oberstaatsanwalt Thomas Spielbauer verlesenen Anklageschrift hervor, trifft eine 72-Jährige in der ärztlichen Bereitschaftspraxis in Landau ein. Sie klagt über Atemnot und Schweißausbrüche. Mit dabei sind ihre Tochter und ihre Nichte. In der Verhandlung am Amtsgericht sagen die beiden als Zeuginnen aus. Die Seniorin selbst kann nicht mehr aussagen, denn sie ist zwei Tage nach dem Besuch der Bereitschaftspraxis in einem Landauer Krankenhaus an den Folgen eines Herzinfarktes gestorben.

Versionen von Arzt und Angehörigen klaffen weit auseinander

Ihre Mutter habe dem Arzt gesagt, sie habe Atemnot und kalten Schweiß, sagt die Tochter im Zeugenstand. „Den Schweiß hat man ihr auch angesehen.“ Die Haare seien nass gewesen und die Kleidung habe am Körper geklebt. Sowohl sie als auch die Nichte der Seniorin sagen aus, dass der Arzt ohne eingehende Untersuchung eine Corona-Infektion diagnostiziert habe – wohlgemerkt ohne einen entsprechenden Test. Sie solle Paracetamol einnehmen, viel Flüssigkeit zu sich nehmen und sich ausruhen.

Diese Diagnose bestätigt der Mediziner auf der Anklagebank. Ansonsten unterscheidet sich aber seine Version der Geschichte von der geschilderten. Die Dame habe Husten und glasigen Auswurf gehabt, sagt er. Von Atemnot sei nicht die Rede gewesen. Außerdem habe die Dame berichtet, dass sie im häuslichen Umfeld drei Corona-Tests gemacht habe, die positiv gewesen seien. Er habe eine „rein klinische Basisuntersuchung“ durchgeführt. Dazu zählen unter anderem das Messen von Atem- und Herzfrequenz sowie das Abhören per Stethoskop.

Bereitschaftspraxis für Pandemie nicht gerüstet

Einen Corona-Test habe er in der Bereitschaftspraxis nicht machen können, weil dort keine Tests vorhanden gewesen seien. Überhaupt seien die Möglichkeiten der Diagnostik sehr rudimentär gewesen. „Aufgrund der schieren Menge an Menschen wurden Patienten bedauerlicherweise auch im Freien behandelt.“ Unter anderem die 72-Jährige. Sein Eindruck von ihr: „Sie war nicht dermaßen erkrankt, dass man sie in ein Krankenhaus geschickt hätte.“

Dort landet die Dame allerdings zwei Tage später. Der Einlieferung vorausgegangen ist ein Besuch bei einer Hausärztin. Die erklärt im Zeugenstand, dass die 72-Jährige einen erschöpften Eindruck gemacht habe. Atemnot und kalten Schweiß habe sie bei ihr jedoch nicht festgestellt. Da die Untersuchungen zunächst ohne Befund waren, hat die Hausärztin ein EKG schreiben lassen. Das Ergebnis: Die Dame muss sofort in die Klinik, weil ein akuter Herzinfarkt bestehen könnte.

Sachverständiger bestätigt Herzinfarkt

Diese Lesart des EKGs bestätigt Professor Dr. Christian Bruch. Der Kardiologe ist als Sachverständiger am Verfahren beteiligt. Dass ein Herzinfarkt vorlag, bezeichnet der Kardiologe als „medizinischen Fakt“. Und zwar schon zwei Tage vor Aufzeichnung des EKGs, also just am Tag des Besuchs in der Bereitschaftspraxis. Bruch betont allerdings auch, dass eine umgehende Einlieferung in eine Klinik nicht garantiert hätte, dass die Dame überlebt.

Für Oberstaatsanwalt Spielbauer ist die Sachlage klar. „Das Gesamtbild lässt den Schluss zu, dass der Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen wurde“, sagt er in seinem Plädoyer. Seiner Ansicht nach sei die Patientin nicht körperlich untersucht worden, es sei auch kein Blutdruck gemessen worden. Spielbauer erkennt allerdings auch an, dass der Arzt den Tod der Dame im strafrechtlichen Sinne nicht zu verantworten habe, da sie womöglich auch dann gestorben wäre, wenn er alles richtig gemacht hätte. Spielbauer fordert am Ende seines Plädoyers eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 200 Euro.

Richterin betont: Arzt nicht für Tod verantwortlich

Verteidiger Stefan Beck sieht die Sache anders. Der Rechtsanwalt aus Landau sieht bei seinem Mandanten zwar einen Fehler, diesen müsse man aber im Lichte der damaligen Zeit sehen. Und damals herrschte wegen der Corona-Pandemie nun einmal ein Ausnahmezustand. Dass keine Tests vorhanden gewesen sind, lag nicht in der Verantwortung des Angeklagten, nennt Beck ein Beispiel dafür, dass die Rahmenbedingungen schwierig waren. Unter dem Strich könne er nicht auf einen nachweisbaren Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht kommen, da dieser lediglich auf den Aussagen der Angehörigen fuße. Der Arzt sollte daher eine Verwarnung mit Strafvorbehalt bekommen. Das heißt: Das Gericht stellt seine Schuld fest und spricht eine Geldstrafe aus, deren Vollstreckung ausgesetzt wird.

Dazu kommt es am Ende nicht. Richterin Claudia Steinel spricht den Mediziner der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassung schuldig und verurteilt ihn zu einer Strafe von 70 Tagessätzen à 180 Euro, was 12.600 Euro entspricht. Sie sei der Überzeugung, dass die Dame sehr wohl geschildert habe, dass sie eine Enge im Brustkorb verspüre und unter Atemnot leide. Die Darstellung des Arztes, er habe Untersuchungen, etwa Puls- und Blutdruckmessung durchgeführt, hält sie für eine Schutzbehauptung. „Darin sieht das Gericht den Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht.“ Wobei Steinel in aller Deutlichkeit betont: „Das hat nur zur Körperverletzung geführt und ist nicht kausal für den Tod der Patientin, aber eben für zwei Tage Schmerzen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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