Landau Edenkoben: Todesstich in illegalem Wohnheim

Auch fünf Wochen nach dem Todesstich in Edenkoben macht die Staatsanwaltschaft Landau keine Angaben zu den Hintergründen der Tat. Unterdessen steht laut Kreisverwaltung fest, dass das Tat-Haus nicht als Wohnheim hätte genutzt werden dürfen.
„Bitte haben Sie Verständnis, aber die Ermittlungen laufen noch. Ich kann aus taktischen Gründen nicht mehr sagen“, erklärte die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig auf Anfrage. Wie berichtet, kam es am Samstag, 8. April, gegen 22 Uhr in einem Haus im Gewerbegebiet In den Seewiesen zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen zwei polnischen Männern, in deren Verlauf ein 51-Jähriger seinem um acht Jahre jüngeren Gegenüber ein Messer in den Oberkörper rammte. Dabei wurde der 43-Jährige so schwer verletzt, dass er wenig später starb. Ein Augenzeuge hatte die Polizeiinspektion Edenkoben alarmiert. Der mutmaßliche Täter konnte vor Ort festgenommen werden, er sitzt seither in Untersuchungshaft. Ob er inzwischen ein Geständnis abgelegt oder etwas zum Grund des Streits gesagt hat, darüber will Möhlig keine Angaben machen.
Unterdessen hat die Aufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung SÜW eine Ortsbesichtigung des Anwesens vorgenommen. Einige Räume seien mit Betten möbliert gewesen, was auf eine Nutzung als Wohnheim für Zeitarbeiter schließen lasse. Eine Wohnnutzung in einem Gewerbegebiet sei aber nur für Betriebsleiter, Inhaber oder Aufsichtspersonal erlaubt. Eine Nutzung als Wohnheim wurde von der Bauaufsicht untersagt und ein Verfahren eingeleitet. Dem Hausbesitzer droht eine Zwangsgeld bis zu 50.000 Euro.

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