Edenkoben E-Scooter-Fahrer ist zu schnell

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In der Luitpoldstraße hat die Polizei einen 20-Jährigen angehalten, weil dieser mit seinem E-Scooter mit mehr als 20 Stundenkilometer unterwegs war. Außerdem konnte er auch keinen Versicherungsschutz vorzeigen. Gegen den jungen Mann wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Was viele nicht wissen: Es gilt die Verordnung der Elektrokleinstfahrzeuge (EKFV), die besagt, dass Elektro-Tretroller nicht schneller als 20 Stundenkilometer im öffentlichen Straßenverkehr fahren dürfen. Elektro-Tretroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h fallen nicht mehr unter die EKFV, mit der Folge, dass der Fahrer im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sein muss. Zudem muss an dem Scooter ein Versicherungskennzeichen angebracht sein. Außerdem weist die Polizei darauf hin, dass für E-Scooterfahrer die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten.

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