Landau Der Rohrstock lauert hinter der Tafel

Ronald Rebholz aus Schweigen-Rechtenbach kann aus seiner Schulzeit folgendes berichten: „Ich wurde 1954 in die damalige Volksschule in Bergzabern eingeschult.“ Der damalige Rektor der Schule sei ein „Freund der Prügelstrafe“ gewesen. Dabei wurde zwischen Jungen und Mädchen unterschieden. „Die Mädchen bekamen Schläge mit dem Rohrstock in die Handflächen, den Jungen wurde über eine Bank gelegt der Hosenboden stramm gezogen und versohlt.“ Einer der Lehrer – er wurde von den Schülern nur „der Giftzwerg“ genannt – hatte außer der Prügelstrafe noch andere Lehrmethoden auf Lager: „Wer gähnte ohne die Hand vor den Mund zu nehmen, musste vor der Klasse mit einem langen Stück Kreide zwischen den Zähnen bis zu zehn Minuten vor der Klasse an der Tafel stehen.“ Nach unaufmerksamen Schülern habe „der Giftzwerg“ einen großen Schlüsselbund geworfen. „Er unterrichtete übrigens noch in den 70er-Jahren bis zu seiner Pension an der Hauptschule in Bad Bergzabern.“ Auch an den Hausmeister erinnert sich Ronald Rebholz noch lebhaft, sei diesem doch gerne mal die flache Hand ausgerutscht. Schön schreiben Eine besonders schmerzhafte Erinnerung an seine Schulzeit hat Horst Rottmayer aus Landau. „1949 ging ich in die fünfte Klasse der damals so genannten Volksschule. Wir mussten mit Federhalter und Tinte einen Aufsatz in das Aufsatzheft schreiben.“ Dieses sei in der Nachkriegszeit aus sehr holzigem Papier gewesen. „Die Tinte lief immer wieder aus, die Schrift war krakelig“, schildert der 77-Jährige. „Kurz und gut, das ganze gefiel dem Herrn Lehrer nicht. Deshalb raustreten und über die Bank legen für eine ordentliche Tracht Prügel.“ Unverdiente Strafe Annelie Zeller aus Vorderweidenthal besuchte von 1954 bis 1962 die Volksschule in Darstein. Auch dort gab es einen Lehrer, der gerne mal vom Rohrstock Gebrauch machte. „Er gab Schläge auf die offene Handinnenseite“, erinnert sich die 68-Jährige. Die meisten Schläge hätten zwar die Jungen bekommen, doch einmal traf es auch sie. „Zehn Schläge mit dem Rohrstock auf die Hand. Ich war damals elf Jahre alt.“ Noch heute ärgert es sie, dass sie die Schläge nicht „verdient“ hatte. „Vielleicht erging es vielen meiner Mitschüler ähnlich“, vermutet sie. „Aber damals konnte man sich nicht wehren.“ Schläge seien keine Erziehungsmethode. „Wir sollten unsere Kinder schützen und vor Schlägen bewahren.“ Dem Bruder geholfen Seinen Bruder vor all zu vielen Stockschlägen bewahrt, hat Werner Schenck (65) aus Edenkoben. „Unser Lehrer benutzte sein ,Motivationsinstrument‘ gerne, um möglichst schnelle Antworten und Lösungen aus den Schülern heraus zu prügeln.“ Doch als Schencks Bruder eines Tages an der Tafel stand bewirkten die Schläge das Gegenteil. „Voller Angst und Schmerz fiel dem sonst guten Schüler absolut keine Lösung der Aufgabe ein. Glück im Unglück war, dass ich ihm – ausnahmsweise – zur Hilfe kommen durfte, was ihn vor weiteren Schlägen verschonte.“ Auch Inge Römmich-Schenck, die Ehefrau von Werner Schenck, erinnert sich: „Gott sei Dank habe ich nie persönliche Erfahrungen mit dem Rohrstock gemacht - höchstens als Zeigestock an der Tafel.“ Noch gut und mit großem Schrecken erinnert sie sich daran zurück, wie bestimmte Mitschüler ihrer Volksschulklasse Anfang der 60er-Jahre immer und immer wieder ihre schmerzhaften Erlebnisse mit diesem Instrument hatten. „Warum? Das verstanden wir Kinder meist nicht. Viel Willkür war oft dabei“, schreibt Inge Römmich-Schenck. Waren die Leistungen aus Sicht des Lehrers unzureichend, gab es Schläge auf Hände und Po. Die „armen Teufel“, die ihre „Strafe“ meist im Sichtschutz hinter der Standtafel bekamen seien am nächsten Morgen grün und blau zur Schule gekommen. „Eine Freundin erzählte mir, dass es bei ihr in der Klasse sogar Vorrausstrafe gab. Also frühmorgendliche Rohrstockhiebe für das, was der Lehrer für den betreffenden Schultag von bestimmten Schülern an Missetaten erwartete.“ Abschaffung 1973 Peter Reinstein bemerkt zur Prügelstrafe an, dass sie gegenüber Schulkindern aus rechtlicher Sicht erlaubt war und erst im Jahr 1973 verboten wurde. „Nicht erlaubt war die Prügelstrafe von Anfang an gegenüber Kriminellen. Wohl manche aus diesem Personenkreis hätten sie eher verdient als ein Schulkind“, so Peter Reinstein. Nicht so schlimm Auch Elisabeth Preisig erinnert sich zurück: „Ja, es gab einen Rohrstock, aber nicht heftig“, schreibt sie über ihre ganz persönliche Erinnerung. Die Serie Einmal im Monat fragen wir in der Serie „Gibt es das noch?“ nach Erinnerungen an vergangene Zeiten und Gegenstände, die aus dem Alltag verschwunden sind. Der nächste „Gibt es das noch?“-Aufruf erscheint am 11. Mai. (adh/bja)