Landau Bei Car-Sharing kann Stellplatzpflicht ausgesetzt werden
Bei größeren Wohnbauten kann künftig die Stellplatzpflicht teilweise ausgesetzt werden, wenn der Eigentümer nachweisen kann, dass feste Stellplätze für Car-Sharing-Angebote vorhanden sind. Das teilte Bauamtsleiter Christoph Kamplade am Mittwoch im Mobilitätsausschuss mit. Der Nachweis könne beispielsweise über einen Vertrag mit einem Car-Sharing-Anbieter erfolgen. Den ersten Fall gibt es schon: Beim Umbau der Uferschen Höfe in der nördlichen Innenstadt werde wohl auf das neue Modell zurückgegriffen werden. Die Stellplatzpflicht werde aber nur ausgesetzt – sollte der Car-Sharing-Platz irgendwann wegfallen, könne die Verwaltung auf Stellplatznachweis oder Ablösezahlung bestehen.
Bei Neubauten müssen in der Regel eine feste Anzahl von Stellplätzen pro Bewohner nachgewiesen werden. Alternativ kann der Bauherr eine Ablöse an die Stadt für nicht vorhandene Stellplätze zahlen.