Landau
Baugebot, Zwangsgeld, Enteignung? Warum das Exempel an der Seibel-Ruine statuiert wird
Dass es immer wieder für Wallungen in der Stadt sorgt, beeindruckt das Gebäude am Stiftsplatz überhaupt nicht. Die „Seibel-Ruine“ verfällt fröhlich vor sich hin. Ab und an, wenn es nicht mehr anders geht, wird daran gewerkelt, und dann ruht die See wieder still. Das soll sich nun ändern.
Landaus Oberbürgermeister Dominik Geißler hat angekündigt, das laut Auskunft der Stadtverwaltung erste Baugebot in der Geschichte der Südpfalzmetropole zu verhängen. Wenn die Eigentümerin Gabriele Seibel, die selbst sagt, sie wolle, dass sich in der Sache etwas tut, nicht liefert, drohen nach Paragraf 176 Baugesetzbuch zunächst Zwangsgelder. Tut sich dann nichts, droht der Christdemokrat Geißler mit Enteignung. Sollte es zu einer Enteignung kommen, müsste der Eigentümer entschädigt werden. Klar ist: Es ist völlig offen, ob es je dazu kommen wird. Neben der Frage, ob in diesem Fall zu diesem Zeitpunkt Geld da wäre und vom Stadtrat freigegeben würde, um die Entschädigung zu zahlen, drängen sich aber weitere Fragen auf.
Weitere Gebäude im Visier
Warum trifft es ausgerechnet die Seibel-Ruine? Geißler hatte schon vor der Wahl angekündigt, beim damals heiß diskutierten Leerstandsthema als Vertreter des Staates eingreifen zu wollen. Das Gesetz gibt mit dem Baugebot diese Möglichkeit auch her. Die Seibel-Ruine am Stiftsplatz ist nun in so exponierter Lage mit einer so allgemein bekannten Verfallsgeschichte, dass es fast zwingend das erste Gebäude sein muss, bei dem die Behörden eingreifen. Es verfällt zu aller Zorn vor aller Augen. Es gibt aber auch weitere Gebäude, bei denen die Verwaltung über Baugebote nachdenken könnte, teilt die Behörde mit. Das sind beispielsweise „das ehemalige Kaufhaus Joost am Obertorplatz, das Gebäude links neben dem Müller, kleinere Häuser in der Trappengasse oder der südlichen Altstadt oder das frühere Hotel gegenüber der Deutschen Bank ebenfalls am Obertorplatz“.
„Eigentum verpflichtet“
Es gibt ein Aber: „Keines dieser Gebäude steht so lange vollständig und unverändert leer, zerfällt zusehends, ist an städtebaulich so prägnanter Lage, zieht sein Umfeld so stark nach unten, hat sich so ins Gedächtnis der Stadtgesellschaft eingebrannt und hat so mitwirkungsresistente Eigentümer*innen“ wie die Seibel-Ruine, betont Stadtsprecherin Sandra Diehl. „Es ist aus unserer Sicht also politisch wie fachlich nachvollziehbar, nun zu versuchen, am ,Haus Seibel’ ein Exempel zu statuieren.“
Das heiße nun aber nicht, dass bei allen anderen Gebäuden nichts passiere. Geißler habe bereits mit anderen Inhabern von Leerständen Gespräche geführt. Denn: Eigentum verpflichtet, zitiert Geißler das Grundgesetz. Ein Baugebot stehe bei diesen anderen Gebäuden noch nicht im Raum. Es komme nur infrage, wenn „gar keine Kooperationsbereitschaft mehr erkennbar ist“, sagt Diehl.