Landau / Bonn RHEINPFALZ Plus Artikel B10-Ausbau: Bundesrechnungshof ist skeptisch

Der vierspurige Ausbau bei Landau steht nicht mehr zur Debatte, aber bei weiteren Ausbauabschnitten macht der Bundesrechnungshof
Der vierspurige Ausbau bei Landau steht nicht mehr zur Debatte, aber bei weiteren Ausbauabschnitten macht der Bundesrechnungshof ein dickes Fragezeichen.

Bürgerinitiativen in der Region tragen seit Jahren vor, warum sie den vierspurigen B10-Ausbau für falsch halten. Durchgedrungen sind sie damit bisher nicht. Jetzt kann man die Bedenken nicht mehr aussitzen oder wegdiskutieren: Der Bundesrechnungshof stößt ins selbe Horn.

Von einem Landes- oder Bundesrechnungshof kritisiert zu werden, ist in etwa so beliebt wie eine Diagnose über Hämorrhoiden, Fußpilz und Tinnitus auf einmal. Beim langen Gezerre um Bundeshaushalt und Schuldenbremse, bei denen die oberste Kontrollbehörde des Bundes mehr als ein gewichtiges Wörtchen mitgeredet hat, wäre eine weitere umfassende Kritik durch dieselbe Behörde vom Dezember fast untergegangen. Aber nur fast. Die AG B10, in der unter anderem BUND und die BI Queichtal zusammenarbeiten, legt gesteigerten Wert darauf, dass dieser Blaue Brief nicht in irgendwelchen Schubladen verschwindet. Denn die Finanzkontrolleure, die im ehemaligen Bundespostministerium in Bonn residieren, haben der Bundesregierung als Ganzes und nicht zuletzt dem vom Südpfälzer FDP-Mann Volker Wissing geführten Bundesverkehrsministerium ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Endlich, werden die Ausbaugegner sagen, denn sie hatten schon Anfang 2019 gefordert, dass sich der Bundesrechnungshof des Themas annehmen müsse.

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Die Bundestags-Drucksache 20/9700 ist ein wenig verharmlosend mit „Unterrichtung“ und „Bemerkungen“ überschrieben, aber Rechnungshof-Präsident Kay Scheller wird bereits im Vorwort sehr deutlich: Der Schuldenstand des Bundes sei durch Corona, den Ukraine-Krieg und die Energiekrise enorm gewachsen, und dafür zahle der Bund – am Ende ist es der Steuerzahler – einen hohen Preis: Die Zinsausgaben seien von vier Milliarden Euro 2021 auf rund 40 Milliarden im Jahr 2023 hochgeschnellt. „Der fiskalische Spielraum für Projekte künftiger Parlamente und Regierungen wird dadurch geringer; die Gestaltungsmöglichkeiten schwinden“, so der oberste Rechnungshüter.

Zinsausgaben steigen massiv

Von 2028 bis 2061 kämen jährlich weitere elf Milliarden Euro hinzu, mindestens. Doch zugleich gebe es eine enorme Auf- und Ausgabenlast: Modernisierungs- und Nachholbedarf bei Infrastruktur, vor allem Schiene und Straße, Digitalisierung, Landesverteidigung und Klimaschutz sowie steigende Ausgaben in den Sozialversicherungen aufgrund des demografischen Wandels. Schellers Warnung: „Insgesamt ist die Tragfähigkeit der Bundesfinanzen und damit auch die staatliche Handlungsfähigkeit gefährdet.“

Anschließend listet der Bundesrechnungshof auf mehr als 200 Seiten auf, wo er überall Probleme und Einsparmöglichkeiten sieht. Für die Süd- und Südwestpfalz wird es ab Seite 150 interessant. Im Kapitel „Bau von Bundesstraßen: Bedarf und Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen“ knöpft sich der Rechnungshof das Verkehrsministerium wegen zweier Bundesstraßen vor, die 2016 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden sind, bei denen sich inzwischen jedoch wesentliche Rahmenbedingungen verändert hätten, nach denen Bedarf und Wirtschaftlichkeit zu beurteilen sind. Eine davon ist die B26n bei Würzburg, die zweite die B10.

Zahlen sind längst überholt

Der Bundesrechnungshof schreibt, dass diese Projekte zwar in einem einheitlichen gesamtwirtschaftlichen Verfahren bewertet worden seien und eine Kosten-Nutzen-Analyse positiv ausgegangen sei. Doch bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans könnten die Kosten nun mal „regelmäßig nur grob geschätzt werden“. Das führe meistens zu enormen Kostensteigerungen. Auf der anderen Seite würden sich die Grundlagen zur Berechnung des Nutzens, etwa die Verkehrsentwicklung, über die langen Planungs- und Entscheidungszeiträume mitunter erheblich ändern.

Konkret: Für das Gesamtprojekt des vierspurigen B10-Ausbaus zwischen Hinterweidenthal und Landau sei seinerzeit vom Landesbetrieb Mobilität ein Nutzen-Kosten-Faktor von 1,4 errechnet worden, was einen guten Wert darstellt. Doch dabei habe es keine Nutzen-Kosten-Untersuchung der fünf Teilprojekte gegeben. Anders ausgedrückt heißt dies: Die extrem teure Tunnelstrecke könnte gänzlich unwirtschaftlich sein. Die im Bundesverkehrswegeplan veranschlagten Kosten von 370 Millionen Euro für das Gesamtprojekt seien längst auf 650 Millionen Euro gestiegen – und das noch ohne die sogenannte Bürgervariante mit einem vierspurigen Basistunnel zu 392 Millionen Euro, der möglicherweise zwischen Ausbaubefürwortern und Ausbaugegnern kompromissfähig wäre. Angesichts der langen Realisierungszeiträume seien weitere Kostensteigerungen zu erwarten.

60 Prozent weniger Lkw

Der Rechnungshof weist darauf hin, dass auch die angenommene Verkehrsbelastung, die den Ausbau rechtfertigen soll, nicht mehr haltbar ist. Während im Bundesverkehrswegeplan noch 8800 Lastwagen täglich angesetzt sind, gingen aktuellere Verkehrsprognosen nur noch von 6100 Fahrzeugen des Schwerverkehrs aus. Die fest installierten Zählstellen hätten 2021 sogar nur 3400 Lastwagen registriert, also mehr als 60 Prozent weniger. Trotzdem habe das Bundesverkehrsministerium keine neue Nutzen-Kosten-Rechnung aufgestellt.

Für die Kontrolleure steht bei beiden Bundesstraßen-Plänen fest: „Die Wirtschaftlichkeit der Projekte ist damit nicht nachgewiesen.“ Sie empfehlen neue Kosten-Nutzen-Untersuchungen und bei einem Wert von unter eins die Abkehr von den großen Plänen: „Sie dürften in der bisher geplanten Form nicht weiterverfolgt werden.“

„Es geht auch billiger“

Es ist auch Wasser auf die Mühlen der Ausbaugegner, was der Rechnungshof weiter unterstreicht: Selbst bei einem noch positiven Nutzen-Kosten-Verhältnis dürften die verbleibenden Planungsziele „mit einfacheren und kostengünstigeren Handlungsalternativen erreicht werden können“. So argumentieren die Ausbaugegner schon seit Jahren, wenn sie es nicht gerade wieder mit dem Biosphärenstatus versuchen. Der Rechnungshof empfiehlt dem Ministerium, Engstellen zu beseitigen, einzelne Ortsumgehungen zu bauen oder die B10 nur dreistreifig auszubauen. Im Übrigen halten es die obersten Kassenwarte für fraglich, ob der Ausbau noch im Einklang mit den Klimaschutzzielen des Bundes und der im Koalitionsvertrag vereinbarten Stärkung des Schienenverkehrs stehe.

Der Bundesrechnungshof hält es für nicht akzeptabel, dass sich das Wissing-Ministerium weigere, das Kosten-Nutzen-Verhältnis für das Gesamtprojekt wie auch für dessen fünf Teilprojekte neu zu berechnen. Eine in Aussicht gestellte neue Verkehrszählung könne nur ein erster Schritt sein, reiche aber nicht aus.

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