Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Autobahn GmbH lehnt Freigabe der A65-Auffahrt Landau-Zentrum ab

Die fahrbahnen im Trog sind eingeengt, die Auffahrt (rechts) seit Oktober gesperrt.
Die fahrbahnen im Trog sind eingeengt, die Auffahrt (rechts) seit Oktober gesperrt.

Warum kann die Autobahnauffahrt Landau-Zentrum in Fahrtrichtung Ludwigshafen nicht wieder freigegeben werden? Das möchte ein RHEINPFALZ-Leser aus Mörlheim wissen, der sich mit einem offenen Brief an die Autobahn GmbH, die Stadtverwaltung und die RHEINPFALZ gewandt hat. Er weist darauf hin, dass die Sperrung seit Oktober nervt und „eine enorme Verkehrsbelastung/Umweltbelastung für die Stadt Landau sowie für die umliegenden Ortschaften“ bedeute, durch die der Verkehr in die Fahrtrichtungen Ludwigshafen und Pirmasens ausweicht, um zur Anschlussstelle Landau-Nord zu gelangen. Und bisher sei völlig offen, „wann es mit der Baustelle weitergeht“, beziehungsweise, ob überhaupt schon etwas geregelt sei.

Wie berichtet, ist die Auffahrt gesperrt worden, nachdem eine tonnenschwere Betonplatte der Lärmschutzwand im Queichheimer Trog abgestürzt war und zwei Arbeiter schwer verletzt hatte. Dieser Trog grenzt unmittelbar an die Autobahnauffahrt an.

„Problem mit Stop-Schild zu lösen“

Der Mann ist offenbar Polizist und mit Verkehrsthemen vertraut. Er meint, dass die Auffahrt wieder freigegeben werden könnte, obwohl kein Beschleunigungsstreifen vorhanden ist. Das sei ganz einfach möglich durch Aufstellen eines Stop-Schildes. Genauso werde es ja auch bei vielen anderen Baustellen und Autobahnauffahrten praktiziert.

Die Autobahn GmbH hält davon allerdings nicht viel. Sie verweist auf die Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen. Dabei handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die erst am 15. Februar 2022 aktualisiert worden ist. Diese sieht bei Autobahnzufahrten in einem Baustellenbereich eine Mindestlänge der Beschleunigungsspur von 100 Metern vor. Dies sei aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht umsetzbar, schreibt die Autobahn GmbH, und weiter: „Für diesen Fall ist laut RSA eine Sperrung in Erwägung zu ziehen.“

Kann- und Muss-Regeln

Allerdings ist dies offenbar keine Muss-Vorschrift. Denn der Originaltext lautet: „Bei Einfahrten im Bereich von Verkehrsführungen mit Behelfsfahrstreifen ist grundsätzlich ein Beschleunigungsstreifen vorzusehen, gegebenenfalls in verkürzter, provisorischer Form. Ist dies nicht möglich, ist eine Sperrung der Einfahrt zu erwägen. Ist dies ebenfalls nicht möglich, so kommt eine sogenannte stumpfe Lösung infrage, wobei im Regelfall eine Leitschwelle oder ein Leitbord im Bereich des Sichtfeldes des einfahrenden Verkehrs auf den bevorrechtigten Verkehr einzusetzen ist.“

Die Autobahn GmbH argumentiert: Eine Lösung mit Stoppschild ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nur dann in Betracht zu ziehen, wenn eine Sperrung der Anschlussstelle nicht möglich ist. Da die Stadt Landau über drei Anschlussstellen verfügt und die Umwege im Bereich weniger Kilometer liegen, könne die Argumentation „Sperrung der Anschlussstelle nicht möglich“ nicht herangezogen werden.

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