Landau „Auch Hilflosen muss geholfen werden“

Ihre Mutter habe Probleme bei der Nahrungsaufnahme gehabt, sie sei bettlägerig und habe eine hohe Pflegestufe, schildert die Frau. Ein Besuch beim Zahnarzt war daher unmöglich. Daher versuchte die Tochter, einen Zahnarzt zu finden, der einen Hausbesuch machen würde. Trotz großer Mühe und mehrerer Anfragen bei Zahnärzten in Landau habe sie aber zunächst niemanden finden können, der eine Untersuchung zu Hause durchführen wollte. Der Umstand von Hausbesuchen, mögliche Komplikationen und der eventuelle Krankentransport wirkten auf manch einen Zahnarzt vielleicht abschreckend, mutmaßt die Tochter. Michael Wolf, Zahnarzt aus Essigen und Kreisvorsitzender der Zahnärztekammer, kennt das Problem, einen Zahnarzt für einen Hausbesuch zu finden, „aus welchen Gründen auch immer, ich will da nichts unterstellen“. Vereinzelt könne es wohl „auch mal ein schwarzes Schaf“ geben, doch das sei die Ausnahme. Er hält es für wünschenswert, dass die Ärzte in Pflegeeinrichtungen oder in Wohnhäuser gehen, um einen Befund zu erheben – zum Wohl der Patienten. Denn alles, was „die Lebensqualität verbessert, ist wichtig.“ Holger Kerbeck, selbst Zahnarzt und für die Öffentlichkeitsarbeit zuständiges Vorstandsmitglied in der Bezirkszahnärztekammer Pfalz, sieht das genauso. Immerhin werden Hausbesuche seit April 2014 gesetzlich bezuschusst, wenn der Patient eine Pflegestufe hat. Der Landauer Fall sei ihm bisher noch nicht zu Ohren gekommen, versichert er. Bei Patienten mit einer Pflegestufe komme es auf die Lebensumstände an: Bei Patienten in Pflegeeinrichtungen regeln Kooperationsverträge den Ablauf. Jedes Pflegeheim habe in der Regel einen Vertrag mit einem niedergelassenen Zahnarzt, der die Pflegebedürftigen betreut. Bei Patienten, die zu Hause wohnen, sollte im Normalfall der Hauszahnarzt den Patienten untersuchen. Eine Behandlung komme zu Hause komme allerdings nicht in Frage, das verhindern die Richtlinien. „Eine Behandlung auf der Bettkante ist nicht möglich“, sagt Kerbeck, „allein schon wegen den Hygienevorschriften.“ Der Hauszahnarzt sollte dann die weitere Behandlung in die Wege leiten. Der Fall der Landauer Patientin zeigt jedoch, dass das leichter gesagt als getan ist. Die Tochter der Frau konnte nach längerem hin und her aber durchatmen. Sie fand über die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) einen Landauer Arzt, welcher sich der Sache annahm und ihrer Mutter einen Besuch abstattete. Er stellte fest, dass an einer OP wohl kein Weg vorbeiführen würde. Natürlich berge eine solche Operation bei pflegebedürftigen Patienten auch ein gewisses Risiko. Um Komplikationen zu vermeiden, besorgte er sich daher zunächst die Patientendaten vom Hausarzt, dann gab er die Patientin in die Obhut des Kiefer- und Gesichtschirurgen Michael Neuner aus Landau, der laut eigener Aussage häufig pflegebedürftige oder bettlägerige Patienten behandelt. Neuner hat für solche Fälle im städtischen Klinikum Belegbetten angemietet. Dadurch ist auch nach der Operation eine gute Betreuung gewährleistet. Oftmals fangen die Probleme jedoch schon damit an, dass die Patienten nicht mehr in der Lage sind, ihre Beschwerden zu äußern, schildert ein Zahnarzt aus der Südpfalz, der namentlich nicht genannt werden will. Dann würden unter Umständen andere Erkrankungen als Ursache vermutet, wenn ein Patient die Nahrungsaufnahme verweigere. Für Neuner sind solche Schwierigkeiten nichts Neues. Eine Erklärung dafür: Bei Pflegeeinrichtungen habe der Lehrplan der Pflegekräfte Lücken. „Es ist wichtig, dass die Pfleger die Betreuung und Pflege des Mundes erlernen“, so Neuner. Die Mundhygiene müsse allgemein besser werden. Für ihn selbst stellt die Betreuung pflegebedürftiger Patienten kein größeres Problem dar. Für die mangelnde Bereitschaft von manch einem Kollegen, pflegebedürftige Patienten zu behandeln, hat er wenig Verständnis: „Auch den Hilflosen muss geholfen werden. Es ist meine ärztliche Pflicht, wenn mich jemand ruft, da hinzugehen!“ (totö)