Südpfalz
Ab 25. Januar sind beim Einkauf OP- oder FFP2-Masken Pflicht
Beim Treffen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde auch eine Verschärfung der Maskenpflicht vereinbart. So reichen Stoffmasken im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften nicht mehr aus, es müssen künftig mindestens medizinische Masken sein, also sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit Standard FFP2.
Das Gesundheitsministerium in Mainz teilte am Mittwoch auf RHEINPFALZ-Anfrage mit, dass die am Dienstag zwischen Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen in dieser Woche in eine Landesverordnung umgesetzt. Diese soll zum Montag, 25. Januar, in Kraft treten. Erst zu diesem Zeitpunkt könnten auch Aussagen zu den Auswirkungen der Regelungen gemacht werden. Das Ministerium wollte sich deshalb auch nicht dazu äußern, ob die Landesregierung plant, Sozialschwache beim Kauf der teureren Masken finanziell zu unterstützen.
Die OP- oder medizinischen Gesichtsmasken bestehen aus mehrschichtigem Kunststoff mit Falten zur besseren Anpassung. OP-Masken schützen vor allem andere Menschen in der nahen Umgebung vor Tröpfchen, die der Maskenträger etwa beim Sprechen oder Husten aus Mund und Nase abgibt, weniger vor Aerosolen. Für den Träger bieten sie nur einen gewissen Eigenschutz. OP-Masken sind zum Einmalgebrauch vorgesehen, können bei kurzer Tragedauer aber auch mehrfach genutzt werden. Käufer sollten auf das CE-Zeichen auf der Verpackung achten, denn nur es garantiert, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Qualität der Masken erfüllt sind.
FFP steht für „Filtering Face Piece“. Es gibt FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken. Um sich vor dem Coronavirus zu schützen, müssen die Masken mindestens FFP2-Standard haben. Verkauft werden dürfen nur noch Masken mit CE-Kennzeichnung einschließlich einer vierstelligen Zahl für eine der 41 zugelassenen Prüfstellen. Bezeichnungen wie KN95 oder N95 allein reichen nicht mehr aus. FFP2-Masken können bis zu fünf Mal getragen werden, darauf weisen Experten hin. Die FH Münster hat in einer Studie festgestellt, dass sich die FFP2-Masken im Backofen bei 60 bis 80 Grund desinfizieren lassen. Sie sind danach virenfrei. FFP2-Masken und OP-Masken bestehen aus Zellstoff. Sie dürfen nicht gewaschen werden, weil sonst die Filterwirkung deutlich abnimmt.
Soffmasken oder Alltagsmasken lassen sich natürlich beliebig oft waschen. Sie bieten in der Regel geringeren Schutz. Wobei es auch hier große Unterschiede gibt. Je nach Verarbeitung und Dicke des Stoffs bieten sie unterschiedlich guten Schutz. Aber egal, ab 25. Januar verlieren die Stoffmasken vorläufig erheblich an Bedeutung.
