Landau 23-Jähriger kann Freiheitsstrafe entgehen
Da er rund 1500 Euro aufbringen konnte, musste ein 23-Jähriger, den die Bundespolizei am Mittwochmorgen am Landauer Hauptbahnhof traf, nicht in die Justizvollzugsanstalt gehen. Die Beamten hatten bei einer polizeilichen Kontrolle festgestellt, dass gegen den jungen Mann wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichts Germersheim vorlag. Es waren 140 Tage Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet.
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