Kreis Südwestpfalz Zur Sache: „Es gibt hier kein Über-den-Kamm-Scheren“

Claudia Sahner leitet die Contwiger Grundschule, die seit drei Jahren Schwerpunktschule ist.
Claudia Sahner leitet die Contwiger Grundschule, die seit drei Jahren Schwerpunktschule ist.

An der Schwerpunktschule in Contwig – die einzige unter den fünf Grundschulen in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land – können in den Klassen 1 und 2 in Contwig und ab der dritten Klasse in Stambach Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eingliedernd unterrichtet werden. Schulleiterin Claudia Sahner erklärt, unter welchen Voraussetzungen ein Kind in eine Schwerpunktschule kommt. Vor allen Entscheidungen muss über ein Gutachten festgestellt werden, ob bei einem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. „Das ist ein Vorgang, der nicht einem einfach zu benennenden System folgt. Erstens werden Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf während der Schullaufbahn immer wieder beobachtet. Zweitens werden in dieses Gutachten nicht nur Förderschullehrer, sondern alle für die Entwicklung des Kindes maßgebliche Personen und Institutionen eingebunden.“ Wenn bei einem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird, haben die Eltern das Entscheidungsrecht darüber, welchen Lernort es besuchen soll. Wobei das Wort „Lernort“ nicht den geografischen Standort der Schule, sondern die Schulform bezeichnet. Die Eltern können sich demnach für den eingliedernden Unterricht an einer Schwerpunktschule entscheiden. Oder sie können für ihr Kind die Förderschule als Lernort aussuchen. Förderschulen verfügen über spezielle Angebote für die beim Kind festgestellten Beeinträchtigungen. Haben die Eltern die Entscheidung getroffen, wird das Kind einer Schule zugewiesen. „Eltern können sich also nicht aussuchen, ob das Kind nun zu uns, oder an die Thomas-Mann-Schule nach Ixheim kommt. Das Kind wird nach der Entscheidung der Eltern einer Schule zugewiesen. Diese Zuweisung orientiert sich unter anderem natürlich auch daran, was man einem Grundschüler als Fahrweg zumuten kann“, erklärt Sahner, die auch schon ein Zweibrücker Kind an die Contwiger Schule zugewiesen bekam. Eine Spezialisierung hat die Schwerpunktschule nicht: „Schwerpunktschule bedeutet, dass wir Kinder aus allen Förderschulzweigen aufnehmen. Das bezieht sich zum Beispiel auf sprachliche Beeinträchtigungen, auf das Lernen, die ganzheitliche und sozialemotionale Entwicklung. Körperliche Beeinträchtigungen führen hingegen nicht zwingend zur Beantragung der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs bei einem Kind. Ein Kind kann ja eine körperliche Beeinträchtigung haben, ohne dass ein Förderschulbedarf vorliegt. Da muss man sehr aufpassen, dass man das eine nicht mit dem anderen verwechselt.“ Was einen Schüler zu einem Schüler mit sonderpädagogischen Lernbedarf macht, sei deshalb auch nicht leicht pauschal zu erklären. Denn, so erklärt die Schulleiterin: „Es gibt hier kein Über-den-Kamm-Scheren. Es gibt ein Gutachten; die Eltern wählen, wo ihr Kind gefördert werden soll, und danach eine Zuweisung. Und selbst nach der ersten Begutachtung hören die Gespräche über das Kind nicht auf. Weil immer wieder neu überdacht werden muss, ob die Schüler am richtigen Ort sind und welche Bedingungen für das Lernen geschaffen werden müssen.“

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