Kreis Südwestpfalz „Wir wollen eine Aufbruchstimmung“

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„Voraussichtlich Mitte 2016 können wir über Förderanträge sprechen“, sagte Michael Heger vom Planungsbüro Werk-Plan in Kaiserslautern am Montag in der Bürgerversammlung zur Dorfkernsanierung in Contwig. Bis dahin werde das Entwicklungskonzept einschließlich des Sanierungsgebiets vom Ortsgemeinderat beschlossen sein. Das Förderprogramm laufe 15 Jahre.

Rund 80 Contwiger waren in die VT-Turnhalle gekommen. Dort erklärte Verbandsbürgermeister Jürgen Grundacker: „Wir wollen eine Aufbruchstimmung schaffen.“ Nach der Flughafen-Insolvenz würden in der Region keinesfalls die Lichter ausgehen. Mainz habe eine Reihe von Hilfsmaßnahmen angekündigt, dazu zähle, dass Contwig in das Städtebauförderprogramm aufgenommen wurde. Die Bürger im unmittelbaren Ortskern und der nahen Umgebung könnten darüber Fördermittel durch die Kommune erhalten. Ferner könnten sie über die Steuererklärung Geld gutmachen. „Auch die Handwerksbetriebe der Region werden durch das Projekt Aufträge bekommen“, sagte Grundacker voraus. Werk-Plan-Mitarbeiterin Stephanie Sailer stellte die Erhebung im geplanten 16 Hektar großen Sanierungsgebiet vor (). „Wir kommen von außerhalb. Es kann sein, dass ein Gebäude von außen besser aussieht, als es tatsächlich innen ist, und umgekehrt. Wir konnten nicht hineinschauen.“ Hinsichtlich der 20 Leerstände, das sind 13 Wohngebäude, fünf Erdgeschoss-Leerstände und zwei Gastronomiebetriebe, wies sie darauf hin, dass diese Auswirkungen auf den Wert der benachbarten Gebäude hätten. „Die Maßstäbe haben wir relativ hoch gesetzt, damit viele ins Sanierungsprogramm kommen können“, erläuterte Heger. Bei einem guten Gebäude sei „nichts möglich“. Das Programm laufe 15 Jahre. Daher könne man die Fördersumme noch nicht beziffern. „Der Rahmenplan muss auch laufend fortgeschrieben werden“, so der Planer. „Es gibt neue Entwicklungen, zum Beispiel neue Leerstände.“ Deren Besitzer könne man nicht zwingen, aktiv zu werden. Heger: „Vielleicht erwirbt die Gemeinde ja das eine oder andere Gebäude.“ Im festgelegten Sanierungsgebiet könnten Zuwendungen bis maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden. „Im Normalfall gibt es zirka 10 bis 25 Prozent“, so Sailer. Grundvoraussetzung sei, dass man noch nicht mit der Sanierung begonnen und eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen hat. Heger: „Wichtig ist, dass die Maßnahme mit der Gemeinde abgestimmt ist. Sie muss auch zum Haushalt der Ortsgemeinde passen.“ Sein Büro werde für jeden Interessenten einen Förderantrag an die Gemeinde erstellen. Diese wiederum leite ihn an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) weiter. Interessant sei, dass viele Investitionskosten absetzbar seien. Mit bis 100 Prozent könne man gemäß Paragraf 7 Einkommenssteuergesetz rechnen. Zum weiteren Vorgehen erklärte Bürgermeister Karlheinz Bärmann, dass Werk-Plan zunächst die ausgeteilten Fragebögen auswerten und das Ergebnis dem Gemeinderat vorstellen werde. Dann gebe es eine zweite Bürgerversammlung. Er betonte, dass für die Sanierung nicht das Kaiserslauterner Büro beauftragt werden muss. „Man kann jeden Architekten nehmen“, so der Ortschef. Er regte an, die Fördermöglichkeiten auf die Internetseite der Gemeinde zu stellen. (urr)

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