Grossbundenbach / Käshofen
Windkraft-Firma will zur Not gegen die Verbandsgemeinde vor Gericht ziehen

Die Teiländerung Windkraft zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land steht womöglich vor einer juristischen Überprüfung. Das Wiesbadener Unternehmen Abo-Wind hat angekündigt, ein Normenkontrollverfahren anzustrengen, sollte es nicht zu einer Einigung mit der Verbandsgemeinde kommen.
„Wir haben nach wie vor ein großes Interesse an den Standorten Käshofen und Großbundenbach“, sagte Kristof Frank, Leiter der Planungsabteilung Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland bei Abo-Wind, auf Nachfrage der RHEINPFALZ. Der geänderte Flächennutzungsplan, der für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land nur im Bereich von Riedelberg neue Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen ausweist, ist seit dem 26. September 2019 gültig. Ein Jahr lang lief die Frist, um ein Normenkontrollverfahren anzustrengen. Abo-Wind hat den Flächennutzungsplan rechtlich prüfen lassen. „Es spricht einiges dafür, dass der Plan nicht zu einem rechtskonformen Abschluss gekommen ist“, sagte Frank und sprach von „Problemen und Fehlern im Verfahren“. Details wollte er nicht nennen.
„Vor einigen Tagen haben wir uns mit dem Verbandsbürgermeister und Mitarbeitern der Verwaltung getroffen und ihnen noch einmal unsere Auffassung vorgetragen“, erklärte Frank. Die Normenkontrollklage bezeichnete er als letzten Schritt. Bei einer Normenkontrollklage wird überprüft, ob im Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplans Fehler begangen oder ob darin Regelungen getroffen wurden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Zuletzt wendeten sich Windenergieunternehmen wiederholt gegen Flächennutzungspläne, in denen Konzentrationszonen ausgewiesen wurden, um andere Konzentrationszonen zu verhindern.
„Wir wollen mit der Verbandsgemeinde in einem konstruktiven Austausch bleiben“, betonte Frank. „Es gibt Mittel und Wege, um die Probleme zu lösen“, zeigte er sich optimistisch, dass ein langwieriges Verwaltungsgerichts-Verfahren vermieden werden kann. „Wir haben die Probleme und Fehler in dem Verfahren benannt und hoffen, dass an dem Plan gearbeitet wird. Es gibt verschiedene Ansätze, wie mehr Flächen ausgewiesen werden können“, sagte der Abteilungsleiter.
Noch im laufenden Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans hatte Abo-Wind einen Genehmigungsantrag für Windräder bei Käshofen gestellt. „Wir hatten ihn dann aber ruhend gestellt“, ergänzte Frank. Abo-Wind habe sich schon im Verfahren „kontinuierlich eingebracht und auf Probleme hingewiesen“. Frank sagt: „Wir haben Vertragspartner in Großbundenbach und damit eine Verpflichtung ihnen gegenüber. Wir stehen in der Verantwortung, da geht es nicht nur um unser eigenes Interesse.“
Laut Verbandsbürgermeister Björn Bernhard befasst sich das Bauamt der Verbandsgemeinde derzeit mit den Einlassungen von Abo-Wind. „Wir werden das in den politischen Gremien besprechen“, sagte er. Möglicherweise geschieht dies bereits am kommenden Donnerstag im Verbandsgemeinderat. „Das kommt darauf an, wie weit das Bauamt mit der Prüfung ist“, sagte er.
Um die Windenergie-Standorte Käshofen und Großbundenbach hat es lange Diskussion und am Ende im Frühjahr 2015 Bürgerentscheide gegeben. Während sich dabei in Großbundenbach eine Mehrheit für Windräder ausgesprochen hatte, stimmte in Käshofen eine Mehrheit dagegen. Ein Bürgerentscheid hat in Rheinland-Pfalz eine Bindungsfrist von drei Jahren. Erst danach darf ihn der Gemeinderat abändern.