Kreis Südwestpfalz Weniger Einwohner – weniger Ratsmitglieder

Drei Gemeinderäte im Zweibrücker Land werden nach den Kommunalwahlen im Mai 2019 weniger Ratsmitglieder haben als bisher: Maßweiler, Mauschbach und Wiesbach. Der Grund: Die Einwohnerzahl ist unter einen Grenzwert gesunken.
Wie viele Mitglieder ein Gemeinderat hat, regelt die Gemeindeordnung. Sechs sind es mindestens – für Dörfer mit bis zu 300 Einwohnern. Bis 500 sind es acht, bis 1000 zwölf, bis 2500 sind es 16, und bis 5000 Einwohner sind es 20. So viele Ratsmitglieder hat im Zweibrücker Land aber nur der Gemeinderat von Contwig. Die Zahl der Ratsmitglieder bleibt in der laufenden Legislaturperiode – also fünf Jahre lang – gleich. Danach kann sie sich ändern, wenn die Einwohnerzahl gestiegen oder gesunken ist. Stichtag ist der 30. Juni des Vorjahres. Gezählt werden nur Einwohner mit Hauptwohnsitz. Ob sie wahlberechtigt sind, spielt keine Rolle – es zählen alle Einwohner, egal wie alt sie sind und aus welchem Land sie kommen. Zwar haben auch andere Dörfer Einwohner verloren, aber Maßweiler, Mauschbach und Wiesbach lagen nah an einem Grenzwert und rutschen nun eine Stufe tiefer. Mauschbach hatte zum 30. Juni 296 Einwohner und damit fünf zu wenig. Fünf Jahre zuvor waren es 309. Damit verliert das Dorf die zwei Ratssitze, die es 2014 erst dazubekommen hatte, weil die Einwohnerzahl über 300 gesteigen war. Wiesbach hatte am 30. Juni 495 Einwohner mit Hauptwohnsitz. Ende Juli waren es schon wieder 503 – die gleiche Zahl wie am 30. November, aber das spielt keine Rolle. Wiesbach wird die kommenden fünf Jahre nur acht Ratsmitglieder anstatt zwölf. Vor fünf Jahren hatte Wiesbach zum Stichtag 521 Einwohner. Maßweiler verliert ebenfalls vier Ratssitze – von 16 auf zwölf –, weil die Einwohnerzahl unter 1000 Einwohner gesunken ist: auf 988. 1054 waren es im Juni 2013. Von der Einwohnerzahl hängt auch die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Ortsbürgermeister ab. Hier gibt es mehr Abstufungen als bei der Anzahl der Ratsmitglieder: bis 150 Einwohner, bis 300, bis 500, dann vier Stufen in 250er-Schritten bis 1500, drei Stufen in 500er-Schritten bis 3000 und drei Stufen in 1000er-Schritten bis 6000 Einwohner. Dann bis 7500, bis 20 000 und darüber. Bei den Bürgermeistern gibt es eine Besonderheit: Wird ein Bürgermeister wiedergewählt, bekommt er die Aufwandsentschädigung wie zuvor, selbst wenn er in eine tiefer Stufe rutscht. Das heißt im Fall von Maßweiler, Mauschbach und Wiesbach: Werden Herbert Semmet, Emil Mayer und Bernhard Krippleben wiedergewählt, bekommen sie so viel Geld wie zuvor. Kommt ein neuer Bürgermeister, bekommt er die Entschädigung der tieferen Stufe.