Zweibrücken-Land
Welche Fehler das Planungsbüro bei den Standorten für neue Windräder gemacht hat
Das Kaiserslauterer Büro Firu untersuchte 2015 im Auftrag der Verbandsgemeinde (VG), wo der Bau von Windrädern möglich wäre. Durch das Einschalten des Büros sollte der Flächennutzungsplan unangreifbar werden, doch das war er offenbar nicht. Eine Wiesbadener Firma, die Windräder bei Käshofen bauen will, setzte ein Normenkontrollverfahren durch und war erfolgreich: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz kassierte den Flächennutzungsplan.
Ein von der Verbandsgemeinde eingeschalteter Rechtsanwalt erkannte in der Zwischenzeit auf grobe Fehler des Büros. Der grüne Beigeordnete Bernd Hofer nannte diese Woche auf Anfrage Beispiele. Zusammen gut 150 Hektar in den Gemarkungen Käshofen und Großbundenbach habe das Büro ausgeschlossen, aus Vogelschutzgründen. Der Fehler: Firu hat die Flächen laut Hofer als sogenannte harte Tabuzonen ausgewiesen: Flächen also, „die rechtlich oder tatsächlich für Windenergie auf Dauer ungeeignet sind“.
Harte und weiche Tabuzonen
Korrekt wäre es laut Hofer gewesen, sie als weiche Tabuzonen auszuweisen, also Flächen, die nach dem Planungswillen der Gemeinde von Windrädern frei bleiben sollen. Bei einer weichen Tabuzone hätte das OVG den Flächennutzungsplan akzeptieren können, so habe es keine andere Wahl gehabt, als ihn zu kippen. Auch Flächen bei Contwig und Dellfeld habe Firu als harte Tabuzone gekennzeichnet, mit Verweis auf den Landeplatz Pottschütthöhe. Dabei, so Hofer, hätte es dort weiterer Untersuchungen bedurft.
Hornbach wurde laut Hofer gar nicht untersucht, obwohl nach der Herabstufung des Flughafens Zweibrücken zum Sonderlandeplatz auch die Schutzzone in Richtung Hornbach verkleinert wurde, so dass es eventuell doch geeignete Flächen für Windräder gegeben hätte. Dass der bestehende Windpark Lambsborn/Martinshöhe um ein weiteres Windrad auf Rosenkopfer Gemarkung hätte erweitert werden können, sei im Plan nicht aufgetaucht.
Hofer: „Bis hierhin wäre es noch gegangen, wenn man die richtigen Schlussfolgerungen gezogen hätte: Wir haben nicht genug geeignete Flächen für Windkraft und damit keinen substanziellen Raum dafür, wie es in der Juristensprache heißt. Ergo können wir den Flächennutzungsplan so nicht aufstellen.“ Er sei aber durchgedrückt worden und der VG jetzt auf die Füße gefallen.
Will man Firu noch mal im Boot haben?
Firu hat für einen eventuellen neuen Flächennutzungsplan unentgeltliche Leistungen angeboten. Der Rat soll nun am 6. Oktober entscheiden, ob er überhaupt einen neuen Plan will und ob dieser dann wieder von Firu vorbereitet werden soll oder von einem anderen Büro. Kommt Firu nicht mehr zum Einsatz, kommt laut Hofer auch eine Schadenersatzforderung an Firu für den fehlerhaften ersten Plan in Frage.
Verzichtet die VG auf einen neuen Flächennutzungsplan und neue Bürgerentscheide, könnten Windräder theoretisch überall hingebaut werden. Dann könnte etwa jene Wiesbadener Firma loslegen, die seit fünf Jahren wartet und die Normenkontrollklage durchgesetzt hat. Was in der jüngsten Sitzung des VG-Rats immer wieder betont wurde: Die Entscheidung für oder gegen den Flächennutzungsplan ist keine Entscheidung für oder gegen Windräder. Der Bau von Windrädern bleibt in beiden Fällen möglich. Mit einem Flächennutzungsplan hätte die VG aber mehr Kontrolle darüber, wo diese entstehen.