Kreis Südwestpfalz Wegen Wasser Feuer unterm Dach

Placeholder-Image

Kann der Zweckverband Wasserversorgung Sickingerhöhe-Wallhalbtal Landwirt Thomas Weber aus Schauerberg die Löschwasserversorgung für seinen Milchviehstall verweigern, weil er einen eigenen Trinkwasserbrunnen gebohrt hat (die RHEINPFALZ berichtete am 10. Januar)? Nein, sagt das Verwaltungsgericht in Neustadt. Ja, sagt der Zweckverband und will vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Webers Rechtsanwalt erwägt wegen der Betriebsbehinderung eine Schadensersatzklage von derzeit 40 000 Euro.

Der Zweckverband hatte gegen einen Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses im September geklagt. Die Wasserversorger hatten zunächst als Grundlage für die Baugenehmigung des Boxenlaufstalls für 100 Rinder erklärt, die Löschwasserversorgung sei sichergestellt, dann aber im Januar 2013 die Mitteilung wieder zurückgenommen. Weber wollte nämlich aus Kostengründen die in der Verbandssatzung festgeschriebene Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang in Anspruch nehmen und auf seinem Bauernhof einen Brunnen bohren. Er gab sich mit der „Kehrtwende um 180 Grad“ nicht zufrieden, da er endlich bauen wollte, und legte Widerspruch ein. Der Kreisrechtsausschuss gab ihm Recht. Der Wasserverband wiederum wollte dies nicht akzeptieren und zog wegen des Bescheids vors Verwaltungsgericht. Bei der Verhandlung vergangene Woche sei es insbesondere um die Fragen gegangen, ob es sich bei der Rücknahme um einen Verwaltungsakt gehandelt habe und ob die Vorenthaltung des Löschwassers für den Laufstall rechtmäßig sei, informiert Ulla Eder, Sprecherin der Kreisverwaltung Südwestpfalz. „Aus der Niederschrift des Verwaltungsgerichts zur Sitzung ist ersichtlich, dass das Gericht in seinem Urteil die Klage abgewiesen hat“, sagt sie. Die Urteilsbegründung müsse noch schriftlich begründet werden. Mit der Zustellung sei in sechs Wochen zu rechnen. Weber war vor Gericht beigeladen: „Es war herauszuhören, dass wohl bisher noch kein Zweckverband auf die Idee gekommen ist, Hydranten zuzuteilen. Bei einem Brand bekommt der eine Nummer eins, der andere Nummer zwei und der Dritte keinen Hydranten. Das Recht hat der Verband ganz und gar nicht.“ Und der Pirmasenser Prozessbevollmächtigte des Landwirts verweist darauf, dass der Brandschutz zu den Hoheitsaufgaben der Verbandsgemeinde gehört. Der Anwalt: „Man stelle sich einmal vor, bei Weber brennt der Bauernhof. Dann kommt die Feuerwehr, und man sagt ihr, sie dürfe nicht löschen. Wer übernimmt die Verantwortung, wenn das halbe Dorf abbrennt?“ Der Brandschutz ende laut Rechtsprechung zwar da, wo keine Leitung liegt. Dies sei aber bei Weber nicht der Fall. Der Vertreter von Weber sieht in der Klage des Zweckverbandes die „Retourkutsche“, weil Weber sich – nicht unüblich in der Landwirtschaft – einen eigenen Trinkwasserbrunnen gebohrt hat. Weber: „Damit entgeht dem Zweckverband aus eigenem Verschulden natürlich einiges an Geld. Ich verbrauche soviel Wasser wie das ganze Dorf.“ Webers Rechtsanwalt erwägt nun eine Schadensersatzklage. Bisher sei seinem Mandanten ein Schaden von bis 40 000 Euro entstanden, weil er den Stall nicht wie geplant nutzen könne. So habe Weber seine Milchkühe eine Zeit lang auf dem Hof melken und Futter herumkarren müssen. Außerdem müsse er die Gülle abfahren lassen. Falls der Zweckverband eine Instanz weitergeht, kämen auf den Landwirte weitere Kosten zu. Verbandsvorsteher Berthold Martin möchte für eine ausführliche Stellungnahme erst die schriftliche Begründung des Urteils abwarten. Er verweist auf die Brisanz des Urteils: „Es hat grundsätzliche Auswirkungen für das gesamte Bundesgebiet.“ Daher hat der Zweckverband über seinen Rechtsanwalt vom Städte- und Gemeindebund Rheinland-Pfalz auch Widerspruch gegen den Gerichtsentscheid angekündigt. Martin: „In der letzten Sitzung unseres Verbandes haben alle Mitglieder für den Gang vor das Oberverwaltungsgericht gestimmt. Auch die Landwirte.“ Bürgermeister Berthold Martin geht es ebenfalls um Geld. Die Löschwasserbereitstellung mache etwa 50 Prozent der Kosten aus. Es seien dafür entsprechend dimensionierte Leitungen notwendig, um die notwendige Wassermenge und den erforderlichen Druck zu gewährleisten. Zudem enthielten die Wasserbehälter Doppelkammern für die Brandreserve. „Trinkwasser und Löschwasser sind also eng miteinander gekoppelt, auch in der Satzung“, betont Martin. Das eine bedinge das andere. Einige 100 000 Euro im Jahr würden dem Verband fehlen, wenn mehrere große Wassernutzer aus der Solidargemeinschaft aussteigen würden.

x