Kreis Südwestpfalz Vom Zwang zum Parkplatz befreit

Der Contwiger Gemeinderat beschäftigt sich in seiner Sitzung heute Abend, 19.30 Uhr, Rathaus, unter anderem mit der Pflicht von Bauherren, für genügend Parkplätze am Haus zu sorgen. Unter bestimmten Umständen sollen sich Hausbauer davon freikaufen können.
Das Ganze wird Ablösesatzung genannt und war schon im Mai Thema im Gemeinderat. Damals waren sich die Ratsmitglieder bereits einig, allerdings soll die Satzung für die gesamte Gemeinde und den Ortsteil Stambach gelten und nicht – wie ursprünglich vorgesehen – nur im Ortskern. Der Entwurf der Satzung wurde daraufhin geändert und bedarf nun der Zustimmung der Ratsmitglieder. Bislang durften Bauherren, die keine Garage oder einen Parkplatz am Grundstück nachweisen konnten, in Contwig nicht bauen. Was besonders die Gewerbetreibenden und den Ortskern betrifft. Sollte der Rat der Ablösesatzung zustimmen, können sich die Bauherren künftig von dieser Pflicht freikaufen. Das Geld fließt in den Haushalt der Gemeinde, die es für andere Projekte im Straßenbau verwenden kann – beispielsweise, um an anderer Stelle Parkplätze anzulegen oder bestehende zu pflegen. Bürgermeister Karlheinz Bärmann (CDU) stellte allerdings bereits im Mai klar, dass es keinen Rechtsanspruch auf ein Freikaufen geben werde. Die Gemeinde werde von Fall zu Fall entscheiden. Für den geplanten Neubau eines Kindergartens an der Pestalozzi-Grundschule ist laut Bärmann jemand nötig, der die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeiter im Blick behält und die Baustelle überwacht. Dabei gehe es um mehr als aufzupassen, dass alle ihre Helme aufhaben. „Wenn mit Bitumen gearbeitet wird, muss sichergestellt sein, dass die richtigen Masken getragen werden“, nennt der Bürgermeister ein Beispiel. Solch ein Koordinator sei an Baustellen heute gang und gäbe. Auch im privaten Hausbau, so Bärmann. Über die Auftragsvergabe wird der Rat heute Abend entscheiden. Außerdem steht unter anderem die Auftragsvergabe für die Schlussvermessung der sanierten Schulstraße auf der Tagesordnung. „Das ist so üblich, wenn Straßen fertig und abgenommen sind“, sagte Bärmann. Genau wie die Radonmessung beim Bau des Kindergartens, die das Amt für Bergbau fordere. Damit ein Grundstücksbesitzer im hinteren Teil seines Grundstücks bauen kann, will die Gemeinde die Bebauungspläne „Im Hang Dörrenbach“ und „Oben an der Fröhn“ ändern. Nachdem die Pläne auslagen und laut Bärmann keine Einwände erhoben wurden, kann der Gemeinderat heute den Entwurf für einen neuen Plan verabschieden. „Der wird wieder öffentlich ausgelegt, und wenn erneut keine Widersprüche eingehen, herrscht Baurecht“, so Bärmann. Weiter werden die Ratsmitglieder über einen Antrag der VT Contwig entscheiden. Der Verein hat die Lüftung seiner Halle modernisiert und bittet um einen Zuschuss. Außerdem steht eine Stellungnahme der Gemeinde zum geplanten Bau eines Einkaufsmarktes in Rieschweiler-Mühlbach aus. Ob eine solche abgegeben wird, könne Bärmann nicht sagen. „Ich gehe mal davon aus, dass es keine geben wird, aber ich will den Ratsmitgliedern nicht vorgreifen“, so der Bürgermeister von Contwig.