Thaleischweiler-Fröschen / Wallhalben RHEINPFALZ Plus Artikel Verbandsgemeinde hält Bürgerbegehren zum neuen Rathaus in Thaleischweiler für unzulässig

Das neue Rathaus in Thaleischweiler-Fröschen soll neben dem jetzigen Verwaltungsgebäude gebaut werden, das links zu sehen ist.
Das neue Rathaus in Thaleischweiler-Fröschen soll neben dem jetzigen Verwaltungsgebäude gebaut werden, das links zu sehen ist.

Die Einwohner der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben werden wohl nicht mehr über den geplanten Neubau des Rathauses abstimmen. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat das Bürgerbegehren der Wallhalber Bürgerinitiative geprüft und hält es für unzulässig. Es sei nicht klar, für was sich die Beteiligten mit ihrer Unterschrift aussprechen. Nächste Woche entscheidet der Verbandsgemeinderat.

„Die Prüfung hat ergeben, dass das Bürgerbegehren aus rechtlichen Gründen nicht zulässig ist“, sagte Verbandsbürgermeister Thomas Peifer auf Anfrage der RHEINPFALZ. Es verstoße gegen den Grundsatz der Bestimmtheit. Anders ausgedrückt: Für was der Bürger unterschreibt, sei nicht eindeutig. Das Bürgerbegehren fordere, das Wallhalber Rathaus voll zu nutzen und in Thaleischweiler nur in abgespeckter Form zu bauen. Außerdem könnten sich das frühere Verwaltungsgebäude der Reno oder die Realschule in Wallhalben als günstigere Alternativen herausstellen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung, die das Bürgerbegehren geprüft hat, ist der Meinung, dass dies nicht klar genug formuliert ist. „Kann ein unbeteiligter Dritter deutlich machen, was er unterstützt?“, erläutert es Peifer. Und schiebt nach: „Ist der nun dafür, das Gebäude in Wallhalben stärker auszulasten? Oder für die Reno? Oder für die Realschule plus? Oder Wallhalben auszulasten und dazu die Reno? Oder alle drei?“

Fragestellung „mehrdeutig und unpräzise“

Dieser Auffassung schließen sich die Kreisverwaltung und der Gemeinde- und Städtebund an. Dass eine Forderung formuliert ist und keine Frage, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann, mache das Bürgerbegehren noch nicht fehlerhaft. „Bedenklich stimmt jedoch die Vermischung mehrerer Aspekte im Textteil der Unterschriftenlisten“, schreibt der Kreis in seiner Beurteilung. Im Anschreiben an die Verwaltung sei nur von der stärkeren Nutzung Wallhalbens und einem abgespeckten Neubau in Thaleischweiler die Rede. Auf den Unterschriftenlisten würden dann noch Reno und Schule ins Spiel gebracht. „Dies stellt eine Vermengung von Alternativen dar, die dem Bestimmtheitsgrundsatz eines Bürgerbegehrens zuwiderläuft“, findet der Kreis. Es sei auch nicht möglich, daraus eine Frage zu konstruieren, die mit Ja oder Nein zu beantworten ist und alle Alternativen beinhaltet. Laut den Vorgaben seien aber „mehrdeutige, unpräzise und zu Missverständnissen Anlass bietende Fragestellungen wegen Unbestimmtheit unzulässig“, zitiert die Kreisverwaltung.

Zudem erinnert der Kreis daran, dass Reno oder Schule schon ziemlich am Anfang als Möglichkeiten ausgeschlossen wurden. Die Realschule zu nutzen sei außerdem nicht möglich, da Thaleischweiler-Fröschen per Gesetz Verwaltungssitz sei.

Gemeinde- und Städtebund sieht zu viel Interpretationsspielraum

Der Gemeinde- und Städtebund hat ähnliche Bedenken. Die Fragestellung eines Bürgerbegehrens müsse „ein Mindestmaß an Konkretheit“ aufweisen und in sich „widerspruchsfrei, inhaltlich nachvollziehbar und aus sich heraus verständlich sein“. Das treffe auf Formulierungen wie „voll zu nutzen“ und „in reduzierter Form“ nicht zu, weil sie zu viel Interpretationsspielraum ließen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung nennt weitere Punkte, die das Begehren aus ihrer Sicht unzulässig machen. So greife es in die innere Organisation der Verwaltung ein. Außerdem komme es zu spät. Ein Bürgerbegehren muss vier Monate nach dem Beschluss eingereicht werden, auf den es sich bezieht. Die Wallhalber argumentieren, dass sie sich gegen einen Beschluss des Verbandsgemeinderats vom 4. September 2019 wehren. Damals hatte der Rat die konkrete Planung beschlossen, nach der der Neubau deutlich mehr kostet als die Summe, die ein Jahr zuvor bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung im Raum stand. Die Verbandsgemeinde ist jedoch der Auffassung, dass dies nur ein Folgebeschluss war. Der Grundsatzbeschluss, ein neues Rathaus zu bauen, war Ende Juni 2018 gefallen. Darauf müsse sich das Bürgerbegehren beziehen, findet die Verwaltung.

Für einen neuen Anlauf ist es jetzt zu spät

Abgegeben haben die Wallhalber die Unterschriftenlisten am 3. Januar – zum Ablauf der Viermonatsfrist, wenn man ab dem 4. September 2019 rechnet. Deshalb ist es laut Peifer nun auch nicht mehr möglich, mit einer neuen Fragestellung erneut Unterschriften zu sammeln und einzureichen. Denn die Viermonatsfrist sei nun auf jeden Fall abgelaufen.

Nächste Woche Donnerstag befasst sich der Verbandsgemeinderat mit dem Bürgerbegehren. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, es abzulehnen. In der Vorlage zur Sitzung heißt es hierzu: „Das Bürgerbegehren ist nicht zulässig.“

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