Contwig / Zweibrücken
Urteil im Raubprozess Contwig: Wieso der Richter von einem „ungewöhnlichen Fall“ spricht
Nach drei Verhandlungstagen fiel vor dem Zweibrücker Landgericht das Urteil im Contwiger Raubprozess. Der Angeklagte soll am 19. Dezember vergangenen Jahres einen 70-Jährigen in dessen Wohnhaus in Contwig überfallen und beraubt haben. Zum Auftakt der Verhandlung hatte der 37-Jährige den Einbruch zugegeben – laut seiner Aussage konnte er sich allerdings nicht daran erinnern, sein Opfer geschlagen zu haben. Er hatte diesbezüglich von „Erinnerungslücken“ gesprochen.
Das Landgericht verurteilte den Angeklagten nun zu sieben Jahren Haft. Wegen der schweren Misshandlung des Opfers ging das Gericht über das Mindeststrafmaß hinaus, obwohl der Täter unmittelbar geständig war. „Es handelt sich um einen sehr ungewöhnlichen Raub“, leitete Richter Andreas Herzog seine Urteilsbegründung ein. Der Täter habe einen Diebstahl geplant. Er habe gewusst, dass sich eine höhere Summe Bargeld in dem Haus in Contwig befand und sogar, wo der Besitzer dieses aufbewahrte. Er sei nachts in das Haus eingestiegen, um an die Beute heranzukommen.
Richter: „Es eskalierte auf dramatische Weise“
Doch dann ging einiges schief: „Was als Diebstahl geplant war, eskalierte auf dramatische Weise“, führte Herzog aus. Der Besitzer des Geldes nächtigte auf der Couch im Wohnzimmer und wurde wach, als der Täter nach der Dose suchte, in der er das Geld vermutete. Vermutlich sei der Angeklagte selbst erschrocken in dem Moment, als er sein Opfer auf der Couch überraschte. Doch spätestens zu diesem Zeitpunkt habe es der Täter verpasst, die Situation nicht noch weiter zu verschlimmern, sagte der Richter. Stattdessen habe der Angeklagte mit seiner Taschenlampe in der Hand ins Gesicht seines Opfers geschlagen. Sein Opfer wurde schwer verletzt, verschwieg dennoch das Versteck der Dose und verriet dem Räuber nach der Tortur lediglich, wo sich sein Portemonnaie mit 500 Euro Bargeld und seinen Papieren befand.
Damit wurde aus einem geplanten Diebstahl ein Raub – und das zusätzlich mit sogenannten Erschwerungsgründen. Schließlich habe der Angeklagte sein Opfer schwer misshandelt und dabei ein gefährliches Werkzeug benutzt, führte Herzog aus. Andererseits sei der Täter zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten, und das Gericht nehme ihm auch seine Reue ab. Letztlich lag das Landgericht mit seinem Strafmaß exakt zwischen den Positionen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.
Staatsanwältin: Tat war verwerflich und brutal
Staatsanwältin Claudia Feß hatte sieben Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Mit seiner Taschenlampe in der Hand habe der Täter seinem Opfer erhebliche Verletzungen zugeführt. Der Überfallene habe bei seiner Vernehmung vor Gericht glaubhaft machen können, dass er während des Raubüberfalls Todesängste ausgestanden habe und bis heute an den Folgen des Überfalls leide. Die Ärzte bescheinigten dem Opfer Platzwunden und Blutergüsse im Gesicht. Die Prozessbeteiligten konnten sich auf Bildern selbst einen Eindruck von den schweren Verletzungen und dem entstellten Gesicht des Opfers verschaffen. Auch die furchterregenden Angstschreie des Opfers wurden durch ein Überwachungsvideo aus der Nachbarschaft dokumentiert. Es liege eine schwere Misshandlung vor, betonte die Staatsanwältin.
Verwerflich sei außerdem, dass der Täter das Vertrauen des 70-Jährigen missbraucht habe. Er habe seine Tätigkeit als Hilfsgärtner dazu genutzt, um sich Insiderwissen für seinen Raub anzueignen. Nur deshalb habe der Angeklagte gewusst, dass sich durch einen Bootsverkauf eine größere Summe Bargeld im Haus befand. Weil ihn sein Arbeitgeber einmal in seine Küche mitgenommen und ihm dort den Lohn fürs Heckenschneiden aus besagter Dose geholt hatte, wusste der Angeklagte, wo sein Opfer sein Bargeld aufbewahrt. Auch wie er durch den Keller ins Haus gelangt, war ihm bekannt. Zudem sei von einem älteren Mann mit körperlichen Einschränkungen, den er nachts in seiner Wohnung aufsucht, kaum Gegenwehr zu erwarten gewesen. Die Tat sei damit verwerflich und brutal, so die Staatsanwältin.
Verteidiger: Weniger kriminelle Energie als unterstellt
Rechtsanwalt Max Kampschulte plädierte hingegen auf sechs bis sechseinhalb Jahre. Auch er räume eine schwere körperliche Misshandlung ein und ging damit über das Mindeststrafmaß für schweren Raub von fünf Jahren hinaus. Allerdings sei es erst im Laufe der Tat zu diesem – somit ungeplanten – Exzess gekommen. Schließlich habe sein Mandant damit gerechnet, die Dose unbemerkt zu finden. Dass sein Opfer nicht im Schlafzimmer, sondern gleich neben der Küche schlief, habe ihn überrascht. Hinzu komme, dass der 37-Jährige die Tat direkt bei der Vernehmung durch die Polizei und nicht erst auf anwaltlichen Rat hin vor Gericht gestanden habe. Der Angeklagte hat nach Ansicht des Rechtsanwalts weniger kriminelle Energie als von der Staatsanwaltschaft unterstellt. Deshalb sah Kampschulte gute Gründe, das geforderte Mindeststrafmaß von fünf Jahren nur etwas zu erhöhen.