Kreis Südwestpfalz
Raubprozess Contwig: Eine vergebliche Suche und ein hilfreiches Video
Vor dem Landgericht Zweibrücken angeklagt ist ein 37-Jähriger. Er soll im vergangenen Dezember einen 70-Jährigen in dessen Wohnhaus in Contwig überfallen und beraubt haben. Zum Auftakt der Verhandlung hatte der Angeklagte den Einbruch zugegeben – sein Opfer geschlagen zu haben, daran kann sich der Mann laut seiner Aussage allerdings nicht erinnern. Er sprach diesbezüglich von „Erinnerungslücken“.
Am zweiten Verhandlungstag ging es unter anderem um den Polizeieinsatz am 6. Februar dieses Jahres. Da hatten Taucher den Hornbach unter der Autobahn in Bubenhausen nach der Tatwaffe – vermutlich eine Taschenlampe – abgesucht. Die Aktion endete zwar ergebnislos, kam nun aber dennoch zur Sprache. Der Verteidiger des Angeklagten, Max Kampschulte, kritisierte, dass der Bericht über den Taucheinsatz nicht in den Akten auftauche. Dies sei kein Schönheitsfehler, sondern könne ein Grund zur Revision sein. Die Angelegenheit konnte in einer Prozesspause geklärt werden: Richter Andres Herzog wurde beim Blick in die Akten doch noch fündig.
Die Tat spielte sich in elf Minuten ab
Ein Kriminalbeamter aus Pirmasens berichtete vom Ablauf der Ermittlungen. Demnach führte eine Videoüberwachung aus einem Nachbarhaus des Überfallenen zum Täter. Auf dem Video ist das Licht eines ankommenden Fahrzeugs und später ein abfahrendes Auto zu sehen. Die Tat spielte sich nach den Aufzeichnungen zwischen 4.12 und 4.23 Uhr ab. Auf der Aufnahme sind außerdem die Angst- und Schmerzensschreie des Opfers zu hören. Die Kriminalpolizei konnte anhand des Videomaterials einen SUV-Toyota als Fahrzeug und darüber auch den Täter ermitteln. Der 37-Jährige wurde Ende Januar auf dem Parkplatz seines Arbeitsortes verhaftet. Er sei zunächst sehr erschrocken gewesen, habe aber bald die Tat zugegeben, berichtete der Ermittlungsleiter der Polizei. Während der Vernehmung habe der 37-Jährige angegeben, sein Opfer mit Fäusten geschlagen zu haben. Möglicherweise habe er bei den Schlägen eine kleine Taschenlampe in einer der Fäuste gehalten, sagte er damals gegenüber der Polizei aus.
Er sei nach der Tat direkt zu seinem Arbeitsplatz in Zweibrücken gefahren. Auf einer Brücke in Bubenhausen habe er sowohl die kleine Taschenlampe als auch ein erbeutetes Portemonnaie in den Hornbach geworfen. Nach seiner Verhaftung Ende Januar durchsuchte die Polizei Haus und Auto des 37-Jährigen. Spuren von Opfer und Tatort wurden dabei nicht festgestellt. Dagegen ergaben die Standortdaten seines Handys, dass er sich zum fraglichen Zeitpunkt am Tatort in Contwig aufgehalten hatte.
Die Spardose stand zufällig nicht am üblichen Platz
Der Täter sei gezielt vorgegangen, sagten andere Polizisten aus. Er habe die Wohnung des Opfers nicht durchwühlt, sondern es lediglich auf die blaue Dose mit einem hohen Bargeldbetrag abgesehen. Dabei handelte es sich um eine Plastikspardose in Form eines kleine Ölfasses – ein Werbegeschenk eines Mineralölkonzerns. Normalerweise habe diese Dose auf einer Anrichte in der Küche gestanden, hatte das Opfer zum Prozessauftakt berichtet. Davon habe der Täter gewusst. Doch zufällig habe er am Vorabend des Überfalls den Behälter nicht mehr auf die Anrichte gestellt, sondern sie im Küchenschrank verstaut, hatte das Opfer dem Gericht mitgeteilt. Deshalb habe sie der Täter auch nicht gefunden – und er habe sich von diesem auch nicht erpressen lassen, obwohl er um sein Leben gefürchtet habe. Laut Polizei befanden sich nach dem Überfall 3500 Euro Bargeld in der Dose – darauf hatte es der Räuber offensichtlich abgesehen.
Der Prozess wird am Dienstag, 1. Juli, um 9 Uhr fortgesetzt.