Südwestpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Teurer pornografischer Chat: Geldstrafe für Familienvater

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Weil er mit einem vermeintlich zwölfjährigen Mädchen in einem Chat pornografische Gespräche führte, muss ein 48-Jähriger aus der Südwestpfalz 900 Euro Geldstrafe zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vor dem Pirmasenser Amtsgericht auch vorgeworfen, er habe mindestens zehn kinder- und neun jugendpornografische Bilddateien auf seinem Mobiltelefon gespeichert. Die Polizei hatte im März 2023 die Wohnung des Mannes in der Südwestpfalz durchsucht und sein Handy ausgewertet.

Der 48-Jährige gab an, er habe in mehreren Chatgruppen legale Bilder getauscht. Aber er habe die Übersicht verloren und nicht alle Bilder wahrgenommen. Es seien zu viele gewesen. An Kinder- und Jugendpornos habe er kein Interesse. Aber vielleicht sei etwas Verbotenes darunter gewesen.

Wirklich Kinder abgebildet?

Die Richterin merkte an, dass laut Auswertung die Porno-Bilder nicht alle aus Chats gekommen seien. Teils seien sie über die Suche bei Google gekommen. Und es sei auch nachts gesendet worden. Der Angeklagte blieb dabei, dass er nur Pornos mit Erwachsenen gesucht und Sexfilme geschaut habe. Weil es ihm zu viel geworden sei, sei er inzwischen aus den Chatgruppen ausgetreten.

Sein Verteidiger äußerte Zweifel daran, ob es sich bei den Personen auf den fraglichen Dateien wirklich um Kinder oder Jugendliche handelt. Nachdem Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger sich die Bilder gemeinsam angeschaut hatten, teilte auch der Staatsanwalt die Zweifel der Verteidigung. Auf seinen Antrag hin stellte die Richterin das Verfahren wegen des Vorwurfs des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Dateien vorläufig ein.

War Chatpartnerin zwölf Jahre alt?

Nun blieb noch die zweite Anklage übrig: Ebenfalls im März 2023 hatte der Mann mit einer Person gechattet, die sich ihm gegenüber als zwölf Jahre altes Mädchen ausgab. Nach der Profilbeschreibung sei er aber davon ausgegangen, dass es sich um eine Erwachsene handele, gab der 48-Jährige an. Der Staatsanwalt verwies darauf, dass in ihrem Kontaktnamen die Zahl 2011 enthalten sei, was wohl das Geburtsjahr angebe. Der Verteidiger konterte, das könne auch 20. November bedeuten. Aber sein Mandant hätte den verbal pornografischen Chat sofort abbrechen sollen, als sie ihr Alter mit zwölf Jahren angab, räumte der Verteidiger ein. Man dürfe daraus aber keine Neigung ableiten, betonte er. Zudem habe sein Mandant die Chatpartnerin selbst gemeldet, wodurch die Sache erst bekanntgeworden sei.

Das Amtsgericht verurteilte den nicht vorbestraften Familienvater wegen versuchten sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro, also zu 900 Euro. Auch die Richterin betonte, der Mann hätte den Chat abbrechen müssen. Aber er habe Einsicht in sein Fehlverhalten gezeigt und es habe sich nur um eine einzige Unterhaltung gehandelt. Es sei kein Kind geschädigt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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