Dahn RHEINPFALZ Plus Artikel Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Leiter der Dahner Polizei ein

Keine Hinweise auf strafbares Verhalten: Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen wegen anonymer Vorwürfe gegen den PI-Leite
Keine Hinweise auf strafbares Verhalten: Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen wegen anonymer Vorwürfe gegen den PI-Leiter eingestellt.

Das Ermittlungsverfahren der Staatswaltschaft Zweibrücken gegen den Leiter der Polizeiinspektion (PI) Dahn wegen des Vorwurfs einer Strafvereitlung im Amt und Nötigung ist eingestellt worden. Das teilte am Freitag die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt mit. Ein anonymes Schreiben hatte die Ermittlungen angestoßen.

Das mehrseitige anonyme Schreiben von April wurde im Mai mehreren Adressaten zugestellt, auch der RHEINPFALZ. Noch im gleichen Monat sollte der beschuldigte PI-Leiter befördert werden, was daraufhin ausgesetzt wurde. In dem mehrseitigen Schreiben wird Klaus Flieger eine Strafvereitelung im Amt vorgeworfen sowie Mobbing gegen Kollegen. Der Angegriffene wertete das Schreiben gegenüber der RHEINPFALZ damals als persönliche Racheaktion.

Der Vorwurf: Anzeige wegen Beleidigung verhindert

Konkret wurde ihm laut Staatsanwaltschaft in dem Schreiben vorgeworfen, nach einem Polizeieinsatz wegen Ruhestörung in der Nacht auf den 4. August 2018 aktiv auf die kontrollierenden Beamten seiner Dienststelle eingewirkt und damit eine Strafanzeige wegen Beleidigung sowie die Weiterleitung einer Mitteilung über die Ruhestörung an die Ordnungsbehörde verhindert zu haben. Bei dem Einsatz sollen Polizeibeamte von einem kontrollierten Mann, der Polizeibeamter des Landeskriminalamtes (LKA) ist, geduzt worden sein. Von einer Strafanzeige gegen ihn sei aber abgesehen worden, weil der PI-Leiter die kontrollierenden Beamten auf angeblich sinkende Karrierechancen verwiesen habe, wenn diese den LKA-Beamten wegen Beleidigung anzeigen würden.

Staatsanwaltschaft: Nicht von Beleidigung ausgegangen

Die Ermittlungen, bei denen auch die beiden am Einsatz beteiligten Beamten gehört wurden, kamen jedoch zu einem anderen Ergebnis, wie die Leitende Oberstaatsanwältin mitteilte: Details aus dem anonymen Schreiben seien nicht bestätigt worden. So sei der beschuldigte PI-Leiter nicht von einer Straftat durch das Duzen ausgegangen, weil es sich bei dem Kontrollierten um einen Kollegen gehandelt habe und das Duzen in Kollegenkreisen durchaus üblich sei. Einer der kontrollierenden Beamten erklärte dazu, er habe sowieso keinen Strafantrag wegen Beleidigung gegen den Kollegen stellen wollen. Allerdings hielt er das Verhalten des LKA-Beamten damals für ungebührlich, worauf er diesen einige Zeit nach dem Vorfall auch eigenständig hinwies. Dass die Mitteilung der Ruhestörung nicht an die Ordnungsbehörde weitergeleitet wurde, falle nicht unter den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt.

Auch kein Verfahren wegen Mobbingvorwürfen

Auch wegen der Mobbingvorwürfe wird laut Staatsanwaltschaft kein Verfahren gegen den Leiter der PI Dahn eingeleitet, da kein Anfangsverdacht einer Straftat bestehe. Die Auswertung von polizeilichen Verwaltungsvorgängen habe zwar bestätigt, dass es berufliche Differenzen zwischen dem PI-Leiter und einigen Beamten seiner Dienststelle gab. Hinweise auf eine planmäßige und dauerhafte missbräuchliche Ausübung seiner Dienstaufsicht seien jedoch nicht feststellt worden. Und auch nicht darauf, dass er unter Verkennung seiner sozialen Verantwortung gegenüber den unterstellten Beamten deren gesundheitliche Beeinträchtigung zumindest billigend in Kauf nahm oder fahrlässig handelte.

Der Verfasser des anonymen Schreibens, nach eigenen Angaben „Polizeibeamter des PP Westpfalz“, konnte nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht festgestellt werden.

Disziplinarrechtliche Entscheidung offen

Mit der Einstellung der Ermittlungen ist die strafrechtliche Überprüfung der Vorwürfe abgeschlossen. Noch nicht vom Tisch ist die Frage, ob eine disziplinarische Reaktion des Dienstherrn in Frage kommt.

Mit Bekanntwerden der Vorwürfe sei ein disziplinarrechtliches Verfahren gegen den PI-Leiter eingeleitet worden, erläuterte dazu am Freitag Michael Hummel, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Kaiserslautern, auf Anfrage. Dieses Verfahren ruhe aber bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Prüfung, die ihnen bisher noch nicht vorliege. Wann darüber entschieden werde, konnte der Pressesprecher nicht sagen.

Aus der Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens ergibt sich nicht automatisch das Ende disziplinarrechtlicher Überprüfungen. Denn dort können andere Aspekte eine Rolle spielen.

x