Kreis Südwestpfalz Rinne statt Treppe für die Fische

Placeholder-Image

In Hornbach wird statt einer Fischtreppe eine Umgehungsrinne am Bach gebaut. Der Kreistag habe am vergangenen Montag den Weg dafür frei gemacht, teilt Ulla Eder, Pressesprecherin der Kreisverwaltung, auf Anfrage mit. Wann mit dem Bau begonnen wird, ist noch offen. In diesem Jahr sei nicht mehr damit zu rechnen.

Die Umgehungsrinne soll anstatt der zunächst geplanten Fischtreppe () gebaut werden. Dafür werde neben dem Ufer des Hornbachs ein neues Bachbett angelegt. „Es soll auf der Ostseite um das Hornbachwehr herum geschwungen ausgeführt werden“, so Eder. Die Rinne solle in naturnaher Bauweise angelegt werden. Sie werde etwa 60 Meter lang, und der Höhenunterschied von etwa 1,80 Metern werde über naturnahe Becken abgebaut. Die Rinne wird gebaut, damit Fische und andere Wassertiere ungehindert den Bach durchschwimmen können. Das Planungsverfahren steht noch ganz am Anfang. Im Februar habe man drei Ingenieurbüros um Angebote für die Erstellung der Genehmigungsplanung gebeten, sagt Eder. Die Angebote müssten geprüft werden, und erst wenn der Planungsauftrag erteilt ist, kann die Planung gemacht werden. Die muss mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd abgestimmt werden. Danach können erst die eigentlichen Arbeiten ausgeschrieben werden. So sei es schwierig zu sagen, wann mit dem Bau begonnen wird. „In diesem Jahr ist jedenfalls nicht mehr damit zu rechnen“, erklärt Eder. Im Oktober 2013 hatte man begonnen, in Höhe des Wasgau-Markts eine Fischtreppe zu bauen. Im Zuge der Arbeiten war man auf Probleme mit der Uferböschung gestoßen, die die geplanten Baukosten vermutlich mehr als verdoppelt hätten. Der Bau wurde gestoppt. Bislang wurden – einschließlich des Rückbaus – 70 000 Euro verbaut. Zehn Prozent der Kosten zahlt der Kreis, den Rest übernimmt das Land. Das gilt auch für die neue Lösung mit der Umgehungsrinne. Die Arbeiten an der Fischtreppe wurden von der Firma Wolf und Sofsky geleistet. Zur Frage, unter welchen Bedingungen der Kreis den Vertrag auflösen konnte, und wie hoch die Entschädigung an die Firma ausfällt, wollte sich Eder nicht äußern. Der Kreistag hatte den Punkt vergangene Woche im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandelt. Die Entschädigung muss höher als 25 000 Euro sein, denn sonst hätte sich der Kreisausschuss damit befasst. Ab einer Summe von 25 000 Euro entscheidet der Kreistag. (bds/bfl)

x