Kreis Südwestpfalz Reform für die Uni-Verwaltung
Der ärztliche Direktor des Universitätsklinikums Homburg soll künftig nicht mehr automatisch Vorsitzender des Klinikvorstandes sein, sondern auch der kaufmännische Direktor oder der Pflegedirektor die Klinik nach außen vertreten können. Dies und andere Anpassungen sieht ein gestern in den saarländischen Landtag eingebrachter Gesetzentwurf der CDU/SPD-Landesregierung vor. Künftig soll immer ein Vertreter der rund 5000 Uni-Beschäftigten den Aufsichtsratssitzungen teilnehmen.
In erster Lesung wurde am Mittwoch im Saarbrücker Landesparlament das Gesetz „zur Reform der Leitungsstrukturen des Universitätsklinikums“ behandelt. Die Homburger SPD-Abgeordnete Elke Eder-Hippler sieht in den Änderungen begrüßenswerte Anpassungen „des Homburger Landrechts“ an bundesweite Regelungen. Es gehe dabei um Konkretisierungen und Stärkung der Gremien, insbesondere des Aufsichtsrats. Barbara Spaniol, die Homburger Abgeordnete der Linken, sieht im nun im Wissenschaftsausschuss zu beratenden Gesetzentwurf betriebswirtschaftliche Erwägungen überbetont. Ob man das Prinzip, den ärztlichen Direktor nicht mehr qua Amt zum Vorstandsvorsitzenden zu machen, aufgeben soll, sei noch sehr genau zu erörtern. Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hatte von notwendigen Anpassungen gesprochen und für die Stärkung des Prinzips der Bestenauswahl auch am Uniklinikum geworben. Man sei bei der Personalauswahl bisher sehr gut gefahren. Seit 2015 ist Bernhard Schick ärztlicher Direktor des Uniklinikums, Schick führt zudem die HNO-Klinik. Die Amtszeiten des ärztlichen, kaufmännischen und pflegerischen Direktors sollen angepasst werden (Bestellung bis acht Jahre). Das Klinikum beschäftigt 600 Ärzte. Zu den 50 000 stationären Aufnahmen von Patienten im Jahr kommen rund 200 000 ambulante Behandlungen.