Contwig / Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Raubüberfall vor Gericht: Warum der Einbrecher an die blaue Dose wollte

Über eine Kellertür hat sich der Einbrecher (hier ein Symbolfoto) Zugang zu dem Haus in Contwig verschafft. In der Wohnung des O
Über eine Kellertür hat sich der Einbrecher (hier ein Symbolfoto) Zugang zu dem Haus in Contwig verschafft. In der Wohnung des Opfers vermutete der Täter, der zuvor auf dem Grundstück Gartenarbeiten erledigt hatte, eine größere Menge Bargeld.

In der Nacht überfallen und beraubt wurde im Vorjahr der Bewohner eines Hauses in Contwig. Nun hat der Prozess begonnen – mit einem Geständnis und einer Erinnerungslücke.

Vor dem Landgericht Zweibrücken angeklagt ist ein 37-Jähriger. Zum Auftakt der Verhandlung hat er den Einbruch zugegeben – sein Opfer geschlagen zu haben, daran kann sich der Mann laut seiner Aussage allerdings nicht erinnern.

Der Angeklagte habe die Kellertür im Haus aufgebrochen und sich Zugang verschafft, schilderte Staatsanwältin Claudia Feß das Geschehen. Weil der Täter zuvor Gartenarbeiten auf dem Grundstück erledigt habe, kannte er sich nach Auskunft der Staatsanwaltschaft dort gut aus. Anschließend habe der Angeklagte sein Opfer, das auf dem Sofa im Wohnzimmer schlief, geweckt und mit einer Taschenlampe geblendet. Er habe von seinem Opfer die Herausgabe einer blauen Dose verlangt, in der er mehrere Tausend Euro vermutet habe.

Platzwunden und Blutergüsse

Als der Überfallene nicht verraten habe, wo sich die blaue Dose befand, habe der Angeklagte dem Opfer mit der Taschenlampe ins Gesicht geschlagen. Dieses habe aus Angst vor weiteren Schlägen einen Geldbeutel mit 500 Euro Bargeld, einer Bankkarte und Papieren herausgerückt. Am nächsten Tag wurde der Mann mit Platzwunden und Blutergüssen ins Krankenhaus eingeliefert. Die Staatsanwaltschaft wertete diesen Tathergang als schweren Raub. Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft.

Am ersten Prozesstag kam vor allem das Opfer zu Wort. Der 70-jährige Contwiger geht im Nachhinein davon aus, dass der Angeklagte eine größere Summe Bargeld in seinem Haus vermutet hatte. Der Mann habe im Herbst 2024 bei ihm auf Stundenlohnbasis die Hecken geschnitten. Als er den Helfer bezahlen wollte, sei ihm dieser in die Küche gefolgt und habe seine blaue Dose mit den Bargeldbeständen gesehen. Zudem könnte der Angeklagte vermutet haben, dass sich eine höhere Summe an Bargeld in seinem Haus befand. Denn während seiner Tätigkeit bei ihm habe der Angeklagte beobachtet, wie der 70-Jährige im Oktober des vergangenen Jahres von den Käufern eines Bootes auf seinem Grundstück eine größere Summe Bargeld in einem Briefumschlag überreicht bekam.

Opfer hatte Angst um sein Leben

In der Nacht auf den 19. Dezember sei er dann aus dem Schlaf gerissen worden. Jemand habe in seiner Küche gestanden und habe ihn mit der Taschenlampe geblendet. „Wo hast du das Geld?“, habe ihn der Einbrecher gefragt, und er habe geantwortet: „Da ist keines drin“. Anschließend sei der Mann auf ihn zugekommen und habe ihn mit einem harten Gegenstand links und rechts oberhalb der Augen geschlagen. Er habe Angst um sein Leben gehabt und deshalb dem Täter verraten, dass sich sein Geldbeutel im Bad in seiner Hose befinde. Damit habe sich der Angeklagte dann zufrieden gegeben. Die blaue Dose blieb dagegen an ihrem Platz – mit 3500 Euro darin, wie die Polizei später ermittelte.

Im Portemonnaie seien 500 Euro, eine Mastercard und die Papiere des Überfallenen gewesen. Da der Täter sein Handy zerschlagen hatte und das Opfer gehbehindert ist, konnte erst am frühen Morgen seine Pflegekraft die Polizei und einen Rettungswagen verständigen. Nach mehreren Tagen im Krankenhaus heilten Schnittwunden, blaue Flecken und eine Hirnblutung wieder ab. Wegen vier ausgeschlagenen Zähnen stehe auch noch ein Besuch beim Zahnarzt an, erklärte der als Zeuge geladene Contwiger.

Angeklagter entschuldigt sich

Der Angeklagte entschuldigte sich beim Opfer für das von ihm zugefügte Leid. Gleich zu Beginn des ersten Prozesstags hat der Angeklagte den Einbruch zugegeben. An Schläge mit der Taschenlampe oder andere Gewalt könne er sich allerdings nicht erinnern. Zwei weitere Verhandlungstage sind binnen der nächsten beiden Wochen vorgesehen.

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