Kreis Südwestpfalz Prozess: Tod nach Zechgelage

Eine Prügelei mit tödlichen Folgen erfährt knapp ein halbes Jahr danach nun ihr juristisches Nachspiel: Ein 39 Jahre alter Mann aus Lauterecken muss sich ab nächstem Freitag vor dem Landgericht Kaiserslautern verantworten. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht zum 1. Juli zwei Männer mit Faustschlägen traktiert zu haben. Einer der beiden mutmaßlichen Prügelopfer, ein 55-Jähriger, war noch in jener Nacht gestorben. Der 39-Jährige ist allerdings nicht etwa eines Tötungsdelikts angeklagt. Ihm wird lediglich gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft sieht demnach den Tod des 55-jährigen Mannes nicht als direkte Folge der Schläge an – das wird bereits in der Vorab-Information des Landgerichts zum Prozess deutlich. Und dies bestätigte auf Anfrage auch der Mediensprecher des Landgerichts in Kaiserslautern, Michael Stiefenhöfer. Angeklagt ist der 39-Jährige wegen Körperverletzung in zwei Fällen, nicht etwa wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder gar wegen Totschlags. Die Anklage geht davon aus, dass der 55-Jährige nicht an den Folgen der Schläge, sondern an einer Alkoholvergiftung gestorben ist, wie auch Michael Stiefenhöfer bestätigt. Die Annahme, die erhebliche Alkoholintoxikation sei „führende Todesursache“, stützt sich auf die Erkenntnisse eines Sachverständigen. Demnach hatte das Opfer eine Blutalkoholkonzentration von 3,99 Promille aufgewiesen. Rückblende: In der Nacht vom 30. Juni auf den 1. Juli schreckt ein Großaufgebot der Polizei samt Martinshorn-Einsatz die Bürger in Lauterecken auf. Gegen 1.30 Uhr in der Nacht auf den 1. Juli, einem Freitag, treffen die ersten Einsatzkräfte ein. Ort des Geschehens ist ein Mehrparteienhaus in der Saarbrücker Straße in Lauterecken. Zwei Männer werden – so viel bekommen die Beobachter an Ort und Stelle mit und so bestätigte es am Morgen auch die Polizei – vom Rettungsdienst erstversorgt und ins Krankenhaus gebracht. Für einen allerdings kommt ärztliche Hilfe zu spät. Polizisten hatten den 55-Jährigen leblos in seinem Schlafzimmer liegend entdeckt. Er stirbt, wie die Staatsanwaltschaft später mitteilen sollte, kurz darauf. Bei dem Toten handelt es sich um den Mieter der Erdgeschoss-Wohnung. Im Wohnzimmer entdeckt die Polizei noch einen zweiten Mann – offenkundig ein Gast des Bewohners. Das Gesicht des Mannes weist erhebliche Verletzungen auf. Gewiss ist, dass zuvor noch ein dritter Mann in der Wohnung war. Er gilt schnell als Hauptverdächtiger. Die Polizei greift ihn noch in derselben Nacht in seiner Wohnung in der Veldenzstadt auf. Der damals 38-Jährige wird in Gewahrsam genommen, dem Haftrichter vorgeführt und in Untersuchungshaft genommen. Eine Weile geht die Polizei sogar noch von einem vierten Beteiligten aus. Es gibt Hinweise von Zeugen, die dies zumindest vermuten lassen. Es sollte sich aber herausstellen, dass nur das Trio in der Wohnung des später Verstorbenen war. Was dort nun passiert ist, will die Vierte Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern ab nächsten Freitag, 16. Dezember, herausfinden. Um 9 Uhr wird im Saal eins des Justizzentrums die Hauptverhandlung eröffnet. Das Gericht hat zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt; einen in der Woche vor Weihnachten, die anderen stehen für das kommende Jahr an – bis einschließlich Dienstag, 14. Februar. Bei der aufwendigen Beweisaufnahme vor dem Landgericht werden eine ganze Reihe von Zeugen und auch zumindest ein Sachverständiger gehört. Gemäß der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hat der 55-jährige Mann, der diesen Abend nicht überlebt hatte, mindestens drei Schläge mit der Faust ins Gesicht bekommen. Neben Verletzungen von Lippe, Hautpartien sowie mehreren Hämatomen ist als die am schwersten wiegende Verletzung ein Trümmerbruch des Nasenbeins aufgeführt. Der andere Geschädigte hat gemäß Anklage ebenfalls mindestens drei Schläge abbekommen, dabei ebenfalls einen Nasenbeinbruch sowie intensiv ausgedehnte Hauteinblutungen im Gesicht und deutlich sichtbare Schwellungen davongetragen. Schon kurz nach der Tat war die Rede von einem abendlichen Zechgelage der drei Männer in der Wohnung des später Verstorbenen. Das hatte auch die Staatsanwaltschaft schon im Juli bestätigt. Medienrichter Stiefenhöfer erklärte gestern auf RHEINPFALZ-Anfrage, dass auch der Angeklagte in jener Nacht betrunken gewesen sei. Ob deshalb allerdings eine eingeschränkte Steuerungs- und mithin verminderte Schuldfähigkeit in Betracht kommt, wird indes erst die Hauptverhandlung ergeben.