Pirmasens
Polizei bringt Maschinenpistolen zur Hausdurchsuchung mit
Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zur Last, er sei am 17. April um 18 Uhr betrunken zu seiner Freundin in Pirmasens und kurz vor 19 Uhr wieder zurückgefahren. Dabei habe er noch einmal angehalten, um den Mann und dessen Familie zu bedrohen. Wegen dieses Vorfalls suchten fünf Polizeibeamte mit Hund und Maschinenpistolen den 37-Jährigen abends zu Hause auf, um besagte Waffe zu suchen und ihn zur Blutentnahme mitzunehmen. Einen richterlichen Beschluss hatten sie zuvor telefonisch erwirkt.
Da der Mann nicht öffnete, seien die Polizisten über ein gekipptes Fenster ins Haus gelangt, hieß es vor Gericht. In einem Abstellraum habe der Mann hinter der Tür gekauert. Am Arm hätten sie ihn herausgezogen. Als ihn die Beamten fesseln wollten, habe sich der Mann gewehrt, nach der Maschinenpistole eines Polizisten gegriffen und die Beamten beleidigt. Da sich der Mann geweigert habe, ins Polizeiauto einzusteigen, hätten sie ihn dorthin geschleift. Währenddessen und im Wagen habe er die Beamten weiter beleidigt. Der Angeklagte und ein Polizist trugen Verletzungen davon.
Mehr als eine Flasche Wodka
Am Mittwoch wurde der Fall vor dem Amtsgericht Pirmasens verhandelt. Den Widerstand räumte der 37-Jährige über seinen Verteidiger ein: Er bat um Entschuldigung. Sein Verhalten sei „der Situation geschuldet“ gewesen. Die Polizei habe plötzlich vor ihm gestanden, damit habe der Angeklagte nicht gerechnet, sagte der Anwalt. Der 37-Jährige räumte auch die Bedrohung und Beleidigung des Mannes im Garten ein. Er habe zuvor mit seiner Freundin Streit gehabt.
Die Alkoholfahrten bestritt der Angeklagte aber. Er habe erst getrunken – mehr als eine Flasche Wodka –, als er wieder zu Hause war, und das sei bereits gegen 18 Uhr gewesen. Dazu verwies er auf einen Chat-Verlauf auf dem Handy. Die Durchsuchung war erst um 20.32 Uhr angeordnet worden, stellte der Staatsanwalt an Hand der Akte fest.
Womöglich bis 2,8 Promille
Ein Sachverständiger des Instituts für Rechtsmedizin in Mainz berichtete, zwei Blutproben – eine kurz vor 22 Uhr und eine weitere rund 45 Minuten später genommen – hätten 2,28 und 2,43 Promille aufgewiesen, also steigende Blutalkoholwerte. Das zeige, dass der Mann nach seiner letzten Fahrt getrunken hatte. Es beweise aber nicht, dass er vorher keinen Alkohol zu sich genommen hatte, sagte der Gutachter. Nach den in der Blutprobe gefundenen Alkohol-Begleitstoffen könne der Angeklagte Wodka getrunken haben. Aber ein wesentlicher Teil des gefundenen Methanols sei damit nicht erklärbar und müsse „aus einer früheren Alkoholaufnahme über einen sehr langen Zeitraum stammen“. Es sei ein Hinweis auf einen chronischen Alkoholmissbrauch, folgerte der Rechtsmediziner.
Zurzeit der Autofahrten habe der Mann wahrscheinlich mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut gehabt, aber nicht über ein Promille. Eine Autofahrt gilt aber erst mit mindestens 1,1 Promille als Straftat. Hat der Fahrer weniger Alkohol im Blut, aber mindestens 0,5 Promille, wird der Fall als Ordnungswidrigkeit behandelt. Als der Mann sich gegen die Polizisten wehrte, habe sich der Alkohol in der Anflutungsphase befunden, in der er stärker wirke als in der Abbauphase, berichtete der Gutachter. 2,8 Promille kämen in Betracht und damit verminderte Schuldfähigkeit. Staatsanwalt und Richterin folgten dieser Auffassung.
Neues Ungemach droht
Das Amtsgericht verurteilte den 37-Jährigen wegen Bedrohung, Widerstands gegen Polizeibeamte in vier Fällen und Beleidigung in fünf Fällen zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 20 Euro, also zu 2800 Euro. Außerdem muss er 1000 Euro Geldbuße zahlen, weil er mit 0,5 Promille Alkohol im Blut Auto gefahren ist. Ein dreimonatiges Fahrverbot gilt als abgegolten, da der Mann bereits seit April ohne Führerschein war. Den erhielt er noch im Gerichtssaal zurück, nachdem alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichtet hatten.
Allerdings droht dem 37-Jährigen neues Ungemach: Der Gutachter hatte vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Führerscheinstelle den hohen Blutalkoholwert, der auf einen chronischen Alkoholmissbrauch hindeute, zum Anlass für eine Eignungsüberprüfung nehmen könnte. Dann müsste er seine Alkoholabstinenz für eine gewisse Zeit nachweisen. Er solle sich darum kümmern, riet der Mediziner dem Mann.