Kreis Südwestpfalz Ohrfeige: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

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CONTWIG. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat das Verfahren gegen einen 74-Jährigen, der im November in Contwig einen Zehnjährigen geohrfeigt hat (wir berichteten am 30. November), eingestellt. Das teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Martin Graßhoff auf Anfrage mit. Es liege kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung vor.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen des Vorwurfs der Körperverletzung ermittelt. Der Beschuldigte habe in seiner Vernehmung eingeräumt, dem Kind eine Ohrfeige gegeben zu haben. Obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, könnten die Eltern des Jungen Privatklage wegen Körperverletzung einreichen. Laut Polizei hatte der Schuljunge Ende November am Nachmittag auf dem Heimweg gegen einen Stein getreten. Der Stein sei bis an den Fuß des 74-Jährigen gerollt. „Der Mann drehte sich sofort um und ohrfeigte das Kind“, schrieb die Polizei damals. In seiner Vernehmung sagte der Mann laut Graßhoff aus, die Ohrfeige sei eine spontane Reaktion gewesen. Er bedauere sein Fehlverhalten. (sbn/bfl)

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