Südwestpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Ohne Aussage keine Verurteilung: Freispruch im Missbrauchsprozess

Das Gericht hat einen Mann aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Das Gericht hat einen Mann aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Aus Mangel an Beweisen hat das Pirmasenser Jugendschöffengericht einen Mann vom Vorwurf des zweifachen sexuellen Missbrauchs von Kindern freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte einem 62 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Südwestpfalz zur Last gelegt, im Sommer 2024 von seiner damals zwölf Jahre alten Tochter sexuelle Handlungen an sich vornehmen gelassen und ihr pornografische Inhalte zugänglich gemacht oder durch entsprechende Reden auf sie eingewirkt zu haben.

Nachdem der Angeklagte und seine Ehefrau sich getrennt hatten, blieb das Ehepaar mit seinen drei Kindern im selben Anwesen wohnen. Der Familienvater soll im Sommer 2024 zu seiner damals zwölf Jahre alten Tochter geäußert haben, es ginge ihm besser, wenn sie in seiner Nähe sei. Als sie gemeinsam auf der Couch einen Film anschauten, habe er das Mädchen zu sexuellen Handlungen animiert. Dann habe er sich dafür entschuldigt, dass er es zugelassen habe.

Tochter schweigt zu den mutmaßlichen Vorfällen

Ein andermal sollen Vater und Tochter gemeinsam einen Film angeschaut haben, in dem brutale Sexszenen vorgekommen seien. Außerdem soll er mit der Zwölfjährigen über Sex und Selbstbefriedigung gesprochen haben. Dabei soll er ihr ein elektrisches Gerät gezeigt haben, mit dem er sich selbst befriedige.

Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Nun sollte die Geschädigte in Abwesenheit des Angeklagten und der Presse vernommen werden. Aber sie machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, wie die Richterin informierte. Da die einzige Belastungszeugin schweigt, dürften auch frühere Vernehmungen und Gespräche nicht verwertet werden, belehrte die Richterin. „Wir wissen nicht, ob die Vorwürfe stimmen oder nicht“, folgerte sie. So blieb nur noch der Freispruch, den Staatsanwaltschaft und Verteidiger beantragten.

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