Kreis Südwestpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Obersimter ärgert sich über 38 Prozent Aufschlag

Schornsteinfeger bei der Arbeit: Feste Gebühren gelten nur für hoheitliche Aufgaben, Reinigungen sind frei kalkuliert.
Schornsteinfeger bei der Arbeit: Feste Gebühren gelten nur für hoheitliche Aufgaben, Reinigungen sind frei kalkuliert.

Die Inflation treibt nach Meinung des Obersimters Alfred Müller seltsame Blüten. Sein Schornsteinfeger verlange satte 38 Prozent mehr. Der Schornsteinfeger verteidigt sich.

Müller heizt mit einem Pelletofen und bekam im Januar Besuch eines Mitarbeiters der Westpfalzfeger aus Waldfischbach-Burgalben, die für seinen Bezirk zuständig sind. Im vergangenen Jahr zahlte er für die zwei jährlichen Kehrtermine 59,08 Euro. Auf der aktuellen Rechnung stehen 81,54 Euro. Diese Erhöhung hält Müller für überzogen und nicht mehr mit der allgemeinen Inflation erklärbar.

Ronny Andreas, einer der Geschäftsführer der Westpfalzfeger, verteidigt die Preiserhöhung. Die Preise ergäben sich aus einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation, in die Fahrtkosten, Versicherungen, Strom und weitere Posten einflössen. Man hätte eigentlich schon früher erhöhen müssen, so Andreas. In den vergangenen Jahren sei man unter dem geblieben, was nötig gewesen wäre. „Wir hatten keine andere Wahl“, betont er.

Arbeit zwischen zwei Rechtsbereichen

Seit der Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes gibt es zwei Aufgabenbereiche: hoheitliche und privatwirtschaftliche Leistungen. Für die hoheitlichen Aufgaben gelten feste Gebührensätze, erläutert Steffi Blinn, Sprecherin der Kreisverwaltung. Dazu zählen die Feuerstättenschau, der Feuerstättenbescheid, baurechtliche Abnahmen und das Führen eines Kehrbuches. Diese Tätigkeiten darf nur der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ausführen, der auch die Rechnung mit den festgelegten Gebühren stellt.

Anders verhält es sich bei privatwirtschaftlichen Leistungen wie Reinigung, Messung oder Prüfungen nach der Kehr- und Überprüfungsordnung. Hier gibt es keine festgesetzten Gebühren. Jeder Betrieb kann eigene Preise kalkulieren, der Hauseigentümer muss sich mit dem Anbieter einigen. Für diese freien Tätigkeiten können auch andere Schornsteinfegerbetriebe beauftragt werden, bestätigt Blinn. Das bestätigte auch der Geschäftsführer der Westpfalzfeger.

Ob sich das lohnt, ist offen. Ein Schornsteinfeger, der ungenannt bleiben möchte, rät davon ab, für die Kehrung einen anderen als den Bezirksschornsteinfeger zu beauftragen. Das dürfte in vielen Fällen teurer werden, schätzt er. Müller hätte jedoch ein Vergleichsangebot einholen können.

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