Südwestpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Obergerichtsvollzieher wegen Hitler-Videos angeklagt

Ein Whatsapp-Status brockte einem Südwestpfälzer zwei Gerichtsprozesse ein.
Ein Whatsapp-Status brockte einem Südwestpfälzer zwei Gerichtsprozesse ein.

Wegen eines Posts mit nationalsozialistischen Inhalten landete ein Südwestpfälzer auf der Anklagebank des Landgerichts. Pikant: Er arbeitet selbst für die Justiz.

Eine singende Frau, Adolf Hitler, aufmarschierende Wehrmachtsoldaten, die Hakenkreuzbinden tragen und den Hitler-Gruß zeigen – alles unterlegt von dem 1970 erschienenen Schlager „Oh, wann kommst du?“ von Daliah Lavi. Das beschreibt ein Video, das ein 35-jähriger Südwestpfälzer so lustig fand, dass er es in seinem Whatsapp-Status mit Bekannten teilen wollte. Das war am 21. Oktober 2021. In der Folge kassierte der Mann zwei Strafanzeigen von Personen, die das etwa 17 Sekunden lange Video in seinem Status sahen. Die Anzeigen wurden anonym erstattet. „Zutiefst beunruhigend“ und „absolut verwerflich“ sei das Posten des Videos, schrieben die Anzeigenerstatter. Besonders der Beruf des Südwestpfälzers lasse den Inhalt noch schwerer wiegen: Er arbeitet als Obergerichtsvollzieher selbst für die Justiz und ist Beamter.

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken teilte die Bedenken und der heute 35-Jährige wurde wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt. In erster Distanz musste sich der Südwestpfälzer im Oktober 2023 vor dem Amtsgericht Pirmasens verantworten. Das Urteil lautete Freispruch. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Angeklagte seinen Whatsapp-Status, der maximal für 24 Stunden sichtbar ist, nur mit einer kleinen Gruppe geteilt habe. Somit sei das Video nicht öffentlich zugänglich gemacht worden.

Wie viele haben das Video gesehen?

Dieses Urteil wollte die Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren und legte Berufung ein. Deshalb wurde am Mittwoch erneut über das Thema verhandelt – diesmal am Zweibrücker Landgericht. Knackpunkt war erneut die Frage, wie viele Kontakte des Angeklagten das Video gesehen haben. Über seinen Verteidiger ließ der 35-Jährige verlauten, dass er vorab eingestellt habe, dass nur wenige, ausgewählte Leute seinen Status sehen können. Neun bis zwölf Personen sollen das gewesen sein – zwei davon erstatteten schließlich Anzeige.

Dem gegenüber steht die Auffassung der Staatsanwaltschaft, die sich auf Ermittlungsergebnisse der Kriminalpolizei stützt. Bei der Auswertung des Smartphones des Angeklagten mittels einer speziellen Software sei erkennbar gewesen, dass der Status mit fast 600 Kontakten geteilt worden sei. Der Angeklagte wiederum habe selbst bei der Entwicklerfirma der Auswertungssoftware angefragt und gesagt bekommen, dass grundsätzlich nicht erkennbar sei, ob ein Status mit allen oder nur mit ausgewählten Kontakten geteilt wird.

Berufung verworfen

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte, den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 85 Euro zu verurteilen. Selbst wenn das Video, wie vom 35-Jährigen behauptet, nur mit neun bis zwölf Personen geteilt worden wäre, was die Staatsanwaltschaft anzweifelt, reiche das aus. „Sinn eines solchen Status ist die breite Verteilung. Es war auch offenkundig keine geschlossene, gleichgesinnte Gruppe, da zwei Personen im Nachgang Anzeige erstatteten“, so der Staatsanwalt.

Naturgemäß war der Verteidiger des Südwestpfälzers anderer Meinung. Er forderte, seinen Mandaten – wie schon am Pirmasenser Amtsgericht – erneut freizusprechen. Dem schloss sich die dritte Strafkammer des Zweibrücker Landgerichts an. Der Vorsitzende Richter, Benjamin Krenberger, verwarf die Berufung der Staatsanwaltschaft. Es stehe außer Frage, dass ein entsprechend strafrechtlich relevantes Symbol gezeigt wurde – die ikonische Darstellung Hitlers. Allerdings lasse sich nicht zweifelsfrei sagen, ob der Status einem größeren Publikum oder allein einer kleinen Gruppe zugänglich gemacht wurde. So kam letztlich einer der ältesten juristischen Grundsätze zum Tragen: „In dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten. „Das lässt sich technisch nicht aufklären“, erklärte Krenberger und sprach den Obergerichtsvollzieher erneut frei.

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