Kreis Südwestpfalz Noch keine Stallpflicht, aber viele Vorschriften
Europaweit ist an mehreren Orten bei Wildvögeln wie auch bei Nutztieren die Geflügelpest ausgebrochen. In mehreren Bundesländern wurde für Nutzgeflügel bereits die Stallpflicht ausgerufen; in Rheinland-Pfalz betrifft das die Landkreise Alzey-Worms, Mayen-Koblenz und Mainz-Bingen. Der Kreis Südwestpfalz sieht von einer Anordnung der generellen Stallpflicht derzeit noch ab, teilt Sprecherin Ulla Eder mit. Das Risiko sei gering.
Die Vogelgrippe beziehungsweise Geflügelpest ist mit schweren Krankheitssymptomen verbunden und hochgradig ansteckend. Besonders empfänglich für das Virus sind Hühner und Puten, aber auch anderes Geflügel wie Wachteln, Tauben, Fasane, Perlhühner, Pfaue, Schwäne, Strauße, Emus, Nandus, Gänse, Enten und Wildvögel kann erkranken. Als mögliche Einschleppungsquelle in Geflügelbestände gelten insbesondere Wildvögel. Menschen und verschmutzte Gerätschaften wie Transportboxen oder Fahrzeuge können das Virus allerdings auch verschleppen und dadurch Geflügelbestände anstecken. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung ruft Geflügelhalter auf, gleichgültig ob privat oder gewerblich, Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten: Geflügel sollte nach Möglichkeit in den nächsten Wochen vorsorglich so gehalten werden, dass ein Kontakt zu Wildvögeln vermieden wird. Für jeden Freilandgeflügelhalter bestehen nach der Geflügelpest-Verordnung bestimmte Pflichten: Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben. Sie dürfen nicht mit Wasser getränkt werden, das für Wildvögel zugänglich ist. Futter, Streu und Gerätschaften sind ebenfalls vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Jeder Geflügelhalter muss gehäufte Todesfälle, unklare Krankheitsfälle oder einen erheblichen Einbruch der Legeleistung abklären lassen. Er muss ein Register über Zugänge und Abgänge führen und Aufzeichnungen über verendete Tiere machen, wenn er mehr als 100 Tiere hält. Er muss zudem die Legeleistung dokumentieren, wenn er mehr als 1000 Tiere hält. Menschen sollten die Geflügelställe nur mit sauberem Schuhwerk − etwa mit Plastiküberziehern − und Schutzkleidung betreten. Hobbyhalter sollten, wenn sie Rassegeflügel von Züchterkollegen kaufen oder es tauschen, besonders auf den Gesundheitszustand und die Herkunft der Tiere achten. Die Kreisverwaltung weist erneut darauf hin, dass die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln der Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft anzuzeigen ist − auch wenn es sich „nur um Kleinstbestände“ handelt. Das gelte sowohl im Landkreis als auch in den Städten Pirmasens und Zweibrücken. Da Geflügelpest eine anzeigepflichtige Tierseuche ist, müsse jeder Verdacht dem Veterinäramt gemeldet werden, ergänzt die Behörde. INFO Fragen beantwortet die Kreisverwaltung unter Telefon 06331/809-205. |ow