Kreis Südwestpfalz Nicht mehr am „Promilleweg“
Nach dem Brand einer Lagerhalle auf dem Stockbornerhof bei Reifenberg in der Neujahrsnacht (wir berichteten zuletzt am 26. Januar) muss nun die Kreisverwaltung entscheiden, wie mit dem Brandabfall zu verfahren ist. Soll er verbrannt oder deponiert und zum Teil kompostiert werden? Nach einer Analyse durch ein Speziallabor soll der Entsorgungsweg festgelegt werden.
Seine neue Lagerhalle wird Landwirt Christian Kau nicht mehr am sogenannten „Promilleweg“ aufstellen. So werde der gern zu nächtlicher Stunde benutzte Schleichweg zwischen Contwig und Stambach und dem Stockbornerhof allgemein genannt. Öfter habe er in der Halle Tüten und Schachteln gefunden. Hinterlassen wohl von Besuchern, die dort gezielt oder spontan Station machten. Selbst eine am Tag vor dem Feuer achtlos weggeworfenen Zigarette, die langsam vor sich herglimmt, kommt als Brandursache in Frage. Was das Feuer letztendlich auslöste, ließ sich nicht mehr feststellen. Ausschließen konnte die Polizei aber einen technischen Defekt an einem der landwirtschaftlichen Geräte. In dem Unterstand aus Holz waren nach Angabe von Kau 150 Quaderballen Streustroh, 100 Rundballen Futterstroh und je 40 Rundballen Heu und Grummet gelagert. Auch ein paar Maschinen und Geräte waren dort abgestellt. Den reinen Futterwert des Strohs und Heus beziffert Kau auf rund 24 000 Euro. „Grummet kann man mit 190 Euro die Tonne ansetzen“, kalkuliert er. Die enorme Hilfsbereitschaft der Berufskollegen habe ihn überrascht. Viele hätten spontan nachgefragt, ob er Heu oder Stroh braucht. „Die Einsatzkräfte haben sich viel Mühe gegeben“, lobt Kau. THW-Helfer aus dem Saarland hätten mit ihrem Gerät Überbleibsel auseinander geschoben, um versteckte Glutnester ausfindig zu machen. Vier bis fünf Tage habe die Feuerwehr nachgelöscht. Auch eine Reihe von Leuten habe ihm Hilfe beim Aufräumen angeboten. Der Landwirt: „Und sie haben Wort gehalten.“ Die Entsorgung der Brandreste bereitet Kau nun Stress. Dazu erklärt Ulla Eder, Pressesprecherin der Kreisverwaltung in Pirmasens: „Nach einem Brand muss der Brandschutt fachgerecht entsorgt werden. Sofern von einer eventuell noch übrig gebliebenen Bausubstanz keine Gefahr ausgeht, kann diese grundsätzlich stehen bleiben. Anderenfalls muss diese abgetragen und entsorgt werden.“ Rußgeschwärzte Balken und Bretter seien zu behandeln wie Holz, das keine Brandspuren aufweist. Das heißt, es müsse für die Entsorgung unterschieden werden zwischen behandeltem und unbehandeltem Holz. „Für den richtigen Entsorgungsweg ist aber auch noch die jeweilige Menge ausschlaggebend“, so Eder. Die Kreisverwaltung habe dem Eigentümer mitgeteilt, dass zur Bestimmung des fachgerechten Entsorgungswegs eine Analyse zu erstellen sei. Damit hat Kau ein Speziallabor in Jena beauftragt. Müssten die Brandrückstände in die Müllverbrennungsanlage, so sei mit Kosten in der Größenordnung von 50 000 Euro zu rechnen, sagt der Landwirt. Das Material sei durch die Löscharbeiten „patschnass“, so dass es ein extrem hohes Gewicht – schätzungsweise rund 300 bis 350 Tonnen - habe. Eine Untersuchung ist auch wegen einer möglichen Deponierung notwendig. Eder: „So kann der Umwelt- und Entsorgungsbetrieb Zweibrücken (UBZ) eine Analyse einfordern, um beurteilen zu können, ob die Deponie in Mörsbach für die Annahme des Brandabfalls in Frage kommt.“ Nach den Aufräumungsarbeiten hatte der UBZ dem Landwirt mitgeteilt, aufgrund des hohen Anteils an organischer Masse komme eine Deponierung bei ihm keinesfalls in Frage. Laut Kau ist der Löschschaum gemäß Datenblatt der Feuerwehr innerhalb von 21 Tagen zu 90 Prozent biologisch abbaubar. „Eine Gefährdung von Wasser eventuell durch Löschschaum erscheint eher unwahrscheinlich, weil weder ein Brunnen in der Nähe des Brandortes ist, noch ein Wasserschutzgebiet“, schreibt Eder. Das habe sich auch bei einem Vor-Ort-Termin bestätigt: Es hätten sich keine Erkenntnisse ergeben, die eine Gefährdung für Boden oder Wasser nahelegen würden. Die Kreisverwaltung will noch die Analysen der Brandrückstände abwarten und dann entscheiden, ob die Stroh- und Heureste kompostiert und später auf bestimmte landwirtschaftliche Flächen ausgebracht werden können.