Hinterweidenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Neue Pfeile aufgetaucht: Was ist mit den Parkverbotsschildern passiert?

Woher kommt der zweite Pfeil?
Woher kommt der zweite Pfeil?

Zwei Parkverbotsschilder im Bereich der Hauptstraße in Hinterweidenthal sorgen für Diskussionsstoff. Keiner weiß, wer sie aufgestellt hat. Ein Foto bringt Licht ins Dunkel.

Mit Verwunderung ist Ortsbürgermeister Georg Eitel auf zwei nigelnagelneue Parkverbotsschilder in Hinterweidenthal aufmerksam geworden. Eines davon steht im Bereich Hauptstraße 63. das zweite am Café Zürn. Das Verkehrszeichen am Anwesen Hauptstraße 63 steht schon lange. Neu ist aber, dass der Bereich, für den es gilt, verlängert wurde. Bisher gab es einen Pfeil nach links, das heißt, der Geltungsbereich liegt vor dem Schild. Jetzt ist noch ein Pfeil nach rechts, der den Bereich vor dem Verkehrszeichen abdeckt, dazu gekommen. Aber woher?

Ebenfalls neu ist das malerische Talent eines Unbekannten, der das Haltverbotszeichen auf die Hauptstraße gemalt hat. Das Parkverbotsschild am Anwesen im Bereich des Cafés Zürn ist neu aufgestellt. „Da stand vorher überhaupt kein Schild“, sagt Eitel und ergänzt: „Ich weiß von nichts.“ Die Nachfrage bei der Verbandsgemeinde sei ergebnislos verlaufen. Dort stehe die Verwaltung auch vor einem Schilderrätsel.

Behörden wissen von nichts

In etwa das gleiche Ergebnis erhält die RHEINPFALZ auf entsprechende Anfrage. „Uns kommt das auch spanisch vor“, erklärt Verbandsgemeindebürgermeister Patrick Weißler. Er hat seine Mitarbeiter vom Ordnungsamt, die zuständige Straßenverkehrsbehörde, beauftragt, Nachforschungen anzustellen. Bis Anfang der 2000er Jahre findet sich keine Anordnung für die Schilder. Rechtlich muss ein Verkehrszeichen im „Ruhenden Verkehr“ durch eine verkehrsrechtliche Anordnung legitimiert werden. Genau diese scheint es aber nicht zu geben.

Beim Landesbetrieb Mobilität (LBM), zuständig für Bundesstraßen, scheint ebenfalls Ratlosigkeit zu herrschen: Bei der Hauptstraße handelt es sich um die Ortsdurchfahrt der B427. Der kommissarische Leiter, Volker Priebe, wisse von der Schilderaufstellung nichts. Er verweist an die Verbandsgemeinde: „Das Anordnen von Beschilderung ist grundsätzlich Sache der Verkehrsbehörden, innerorts die Verbandsgemeinde“, stellt er kurz gefasst fest. Und weiter: „Wir als LBM sind die Straßenbaubehörde und dürfen nur für unsere Baumaßnahmen die Verkehrsbeschilderung anordnen.“ Bei der Straßenmeisterei Dahn gab es auf RHEINPFALZ-Anfrage keine Auskunft. Sie verweist bei Presseanfragen an den LBM in Kaiserslautern.

Zweiter Pfeil reflektiert nicht

Die langjährige Ortsbürgermeisterin Barbara Schenk erinnert sich, dass ein Parkverbotsschild am Anwesen Hauptstraße 63 vor vielen Jahren deshalb angeordnet und umgesetzt wurde, weil die Hausfassade zu nah an der Hauptstraße steht und damit Parken zu gefährlich ist. Woher plötzlich der Doppelpfeil kommt und wer das Verkehrszeichen auf die Straße gemalt hat, bleibt ungeklärt.

Betrachtet man ein Foto des Parkverbotsschilds an der Hauptstraße 63 mit Zoom genauer, kommt ein entscheidendes Detail zum Vorschein. Während der Pfeil nach links, also nach vorn, reflektierende Elemente beinhaltet, fehlen diese beim zweiten, unteren Pfeil. Die Pfeilfarben und Längen sind identisch. Hat jemand den zweiten Pfeil still und heimlich ergänzt? Und hat womöglich gleich noch ein Haltverbotsschild auf die Straße gemalt? Die Gretchenfrage ist – noch – ungeklärt.

x