Pirmasens Nötigung: Radfahrer durch Vollbremsung auffahren lassen
Am 19. Juni 2021 seien sie gegen 11.38 Uhr gemeinsam auf der Landstraße zwischen Schwanheim und Lug auf ihren Rennrädern unterwegs gewesen, berichteten ein 35-Jähriger aus Kaiserslautern und ein 45-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben vor Gericht. Nachdem sie einen Führungswechsel vollzogen hätten, sei ein silbern-bronzener Mercedes hupend und in geringem Abstand an ihnen vorbeigefahren.
In Lug habe der Verkehr wegen parkender Autos zunächst gestockt. Als der Verkehr wieder rollte, habe besagter Mercedes plötzlich eine nicht verkehrsbedingte Vollbremsung gemacht. Der 45-Jährige habe noch rechtzeitig anhalten können. Aber der 35-Jährige sei auf das stehende Auto aufgefahren und gestürzt, wobei er sich einen Bluterguss am Knie zugezogen haben soll. Der Autofahrer habe in den Rückspiegel geschaut und sei weitergefahren. Als Radfahrer sehe man, ob der Autofahrer vor einem in den Rückspiegel schaue, und man achte zur eigenen Sicherheit darauf, betonten beide Fahrradfahrer. Sie hätten sich das Autokennzeichen gemerkt und Anzeige erstattet.
Der Angeklagte hingegen gab an, er habe von dem Vorfall nichts mitbekommen. An seinem Wagen sei auch nichts kaputt. Das bestätigte auch ein Aktenvermerk der Polizei. Er sei aus allen Wolken gefallen, als der Strafbefehl des Amtsgerichts Pirmasens kam, sagte der 44-Jährige. Daraufhin habe er sich die angegebene Stelle angeschaut. Es sei eine enge Stelle, mit parkenden Autos auf der Gegenfahrbahn und dann einer Kurve. Da müsse man abbremsen, um nicht mit der Felge am Bürgersteig hängen zu bleiben, merkte er an.
Verteidigerin Astrid Laux-Sitzenstuhl bezweifelte, dass ein Radfahrer sieht, ob der Fahrer vor ihm in den Rückspiegel schaut und dann abbremst, so dass ein Unfall passiert. Zudem habe der 35-Jährige nach dem behaupteten Aufprall auf dem Boden gelegen, so dass er nicht gesehen haben kann, ob der Autofahrer danach in den Rückspiegel geschaut habe. Und der Ältere habe sicher auf den gestürzten Kameraden geschaut und nicht auf den Rückspiegel. Und wenn der Jüngere – wie behauptet – mit voller Wucht aufgefahren sei, müsste ein Schaden am Auto vorhanden sein. Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch nach dem Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.
Staatsanwalt und Richterin hingegen hielten die Aussagen der beiden Zeugen für lebensnah, widerspruchsfrei und glaubhaft. Ein Fahrverbot sei zur Einwirkung auf den Angeklagten nötig. Eine Erhöhung der Geldstrafe wäre nicht ausreichend. Es sei gerade der Sinn des Fahrverbots, dass man sich umstellen oder Fahrten organisieren müsse, belehrte die Richterin.
Der nicht vorbestrafte Angeklagte hatte darauf hingewiesen, dass er auf das Auto angewiesen sei, um wegen eines Rückenleidens mehrmals die Woche zu Arzt, Reha und Physiotherapie zu gelangen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln dauere die Fahrt zu lange. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.