Kreis Südwestpfalz Mit Pfefferspray nicht zu stoppen

Wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte, Bedrohung, tätlichen Angriffs und zweifacher Körperverletzung hat das Amtsgericht Pirmasens am Dienstag einen 35-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Hauenstein zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Die Strafe wird auf eine dreijährige Bewährungszeit ausgesetzt.
Nach einer betrieblichen Weihnachtsfeier war der 35-Jährige am 9. Dezember gegen 2 Uhr nachts betrunken nach Hause gekommen und hatte sich schlafen gelegt, berichtete seine Ehefrau vor Gericht. Doch plötzlich habe der Mann im Schlaf wild um sich geschlagen, die Gattin an den Haaren gezogen und geschlagen. Die Frau habe daraufhin die Polizei gerufen. Ihr Mann habe „einen Blick drauf gehabt, so kenne ich ihn nicht“, sagte sie am Dienstag vor dem Amtsgericht aus. Als die Polizei eintraf, sei er auch gegenüber den Beamten aggressiv geworden. Einer der damals beteiligten Polizisten berichtete, als er ihm einen Platzverweis erteilt habe, sei der Mann in Angriffsposition auf ihn zugegangen., Der Ordnungshüter habe daraufhin Pfefferspray eingesetzt. Der Mann habe sich schließlich beruhigt und seine Augen ausgewaschen. Urplötzlich sei er dann aber wieder aggressiv auf seine Ehefrau losgegangen. Er habe ihn noch festhalten wollen, sagte der Polizist aus, doch der 35-Jährige habe sich losgerissen. Aus diesem Grund habe er erneut Pfefferspray eingesetzt. Daraufhin habe ihm der Angeklagte an jenem frühen Morgen gedroht, wenn er noch einmal sprühe, bringe er ihn um. Der Polizist habe den Rasenden zu Boden bringen wollen, doch dieser habe sich so gewehrt, dass nun auch noch eine Kollegin Pfefferspray versprüht habe. Dann habe ihn der Mann in eine Glastür gestoßen, mit Fäusten auf ihn eingeschlagen und urplötzlich abgelassen, als seine Kollegin nochmals Pfefferspray eingesetzt habe. Erst als noch weitere Beamte eingriffen, habe man den 35-Jährigen in Gewahrsam nehmen können. „Wenn er mich gesehen hat, hat er rot gesehen“, sagte der Beamte aus. Er und seine Kollegin hätten bei diesem Einsatz Verletzungen erlitten. Der Angeklagte meinte vor Gericht zu den Vorwürfen: „Alles korrekt, denke ich.“ Er behauptete, keine Erinnerung mehr zu haben. „Volles Blackout“, sagte er. Seine Ehefrau habe ihm berichtet, was vorgefallen sei. Er habe sich freiwillig zehn Tage in die Psychiatrie einweisen lassen und wolle eine ambulante verhaltenspsychologische Behandlung machen, um seine Kindheit aufzuarbeiten. Der Psychologe habe ihm gesagt, er sei nicht mehr er selbst gewesen. Es sei wie Traumwandeln im Schlaf gewesen. Normalerweise trinke er keinen Alkohol, sagte er. Doch ein Alkoholtest nach dem Vorfall hatte 1,5 Promille ergeben. „Dafür war er fit“, lautete die Schlussfolgerung des Polizisten, der dem Mann bescheinigte, seine Koordination habe noch gut funktioniert. Ein Gutachten über die Schuldfähigkeit des 35-Jährigen wurde nicht eingeholt. Sein Mandant habe keines gewollt, erklärte sein Verteidiger und bat um Milde. Sein Mandant habe einen Fehler gemacht und stehe dazu. Die Pirmasenser Richterin Kathrin Schmitt sah keinen Anlass, an der Schuldfähigkeit des Angeklagten zu zweifeln, da er keine erheblichen Ausfallerscheinungen gehabt habe. Ins Gewicht fiel allerdings eine einschlägige Vorstrafe wegen Körperverletzung. Andererseits sei er berufstätig, trage familiäre Verantwortung und habe aus Eigeninitiative die Behandlung gesucht, sagte die Richterin. Von einer Geldauflage – die Staatsanwaltschaft hatte 500 Euro beantragt – sah sie deshalb ab und erlegte ihm stattdessen auf, die ärztliche Verhaltenstherapie fortzuführen. „Es ist besser, wenn Sie Zeit und Geld in eine Therapie investieren“, sagte sie.