Kreis Südwestpfalz Millionenbetrug in Szenekneipen

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Wegen Steuerhinterziehung in zehn Fällen wurden gestern zwei Saarbrücker Szene-Gastwirte zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Große Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Saarbrücken befand die beiden ehemaligen Gesellschafter von Lokalen der Coyote GmbH (mit Gaststätten unter anderem in Saarbrücken und Saarlouis sowie dem „Coyote-Café“ Heidelberg) für schuldig. Jeder der beiden Männer, 52 und 55 Jahre alt, erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten Haft.

Für den 52-Jährigen aus Riegelsberg und den drei Jahre Älteren, der in einem Saarbrücker Nobelviertel sowie in Luxemburg gemeldet ist, beschränkte das Gericht die Summe der hinterzogenen Umsatzsteuer auf eine Million Euro. Dem Urteil ging ein Verständigungsgespräch zwischen den beiden Verteidigern und dem Staatsanwalt voraus – im Volksmund „Deal“ genannt. Als Ergebnis der Absprache gaben die beiden Angeklagten ein umfassendes Geständnis ab, wofür im Gegenzug ihr Strafmaß abgemildert wurde. Weil noch Berufung eingelegt werden kann, ist das Urteil im Moment noch nicht rechtskräftig. Seit Juli sitzen die beiden Gastronomen in Untersuchungshaft. Zuvor hatten sie ein luxuriöses Leben mit teuren Autos und opulenten Urlaubsreisen geführt. Wie im Zuge des Prozesses deutlich wurde, haben sie die Abrechnung ihrer Einnahmen aus den Szenelokalen durch Manipulation der elektronischen Kassen kleingerechnet – unter anderem im Lokal „Langenfeld“ am St. Johanner Markt in Saarbrücken. Durch die erschlichenen Zusatzgewinne hätten sie sich ein Leben im großen Stil leisten können. Aufgeflogen ist das Duo bei einer Betriebsprüfung durch Steuerfahnder. Bereits vor einer Woche wurde die ehemalige Wirtin (48) des „Langenfeld“ zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss sie 200 000 Euro zahlen: Sie soll sich an den Manipulationen beteiligt haben. Der Haftbefehl gegen die beiden verurteilten Männer bleibt wegen Fluchtgefahr bestehen, wie die Richterin anordnete. |wuk

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