Bechhofen / Südwestpfalz
Metzger Burgard zieht vor Gericht, weil er findet, dass der Kreis kleine Metzgereien benachteiligt
Denn der Schlachthof in Zweibrücken zahlt weniger als Metzger, die noch selbst schlachten. Deshalb hatte Burgard gegen die Gebühren Widerspruch eingelegt. Der Kreisrechtsausschuss hatte sich zweimal damit befasst und letztlich den Widerspruch zurückgewiesen. Jetzt klagt Burgard beim Verwaltungsgericht in Neustadt.
Im September hatte sich der Kreisrechtsausschuss zuletzt mit den Gebühren befasst. Der Anwalt des Metzgers aus Bechhofen wollte auf jeden Fall eine Entscheidung des Kreisrechtsausschusses. Als mögliche Klagegrundlage. Der Widerspruch wurde wie erwartet als unbegründet zurückgewiesen, weil die beanstandeten Gebühren aus Sicht des Ausschusses nicht zu beanstanden waren.
„Sie entsprachen in der Höhe der Vorgabe der durch den Landkreis erlassenen Fleischbeschau-Gebührensatzung“, sagt Kreis-Pressesprecher Thorsten Höh. Schon in der mündlichen Verhandlung war klar, dass sich der Kreisrechtsausschuss an diese Gebührenvorgaben halten muss und nur prüfen kann, ob diese vorgegebenen Gebühren auch erhoben wurden. Dem war so, was auch der Anwalt des Metzgers nicht in Abrede gestellt hatte. Ob die Gebühren, die seit Januar 2017 gelten, in ihrer Höhe richtig kalkuliert sind, das kann der Kreisrechtsausschuss aber nicht entscheiden. Dazu fehlt diesem rechtlich die Befugnis. Die hat das jetzt gefragte Verwaltungsgericht. Laut Höh ist dort die Klage bereits eingereicht.
Kalkuliert hat die Gebühren die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhandgesellschaft. An diese Gebührensätze ist der Kreis gebunden. In die Kalkulation fließen die Auslagen und Kosten ein, die dem Kreis durch die Fleischbeschau entstehen – bei Großbetrieben wie dem Schlachthof in Zweibrücken als auch bei den Kleinbetrieben, zu denen die noch selbst schlachtenden Metzger zählen. „Der Landkreis ist letztendlich verpflichtet, die ihm entstandenen Kosten möglichst wieder einzunehmen. Ansonsten müsste die Allgemeinheit mit ihren Steuermitteln diese Kosten ausgleichen“, erläutert Höh.
Diese Kalkulation hatte in einem Gespräch noch mal erläutert werden sollen, denn die ist es, die den klagenden Metzger letztlich stört und ihn von Wettbewerbsverzerrung sprechen lässt. Dieses nach der mündlichen Verhandlung vorgeschlagene Gespräch zwischen Vertretern des Landkreises Südwestpfalz und dem Kläger, bei dem noch mal gemeinsam die Kalkulation der Gebührensätze durchgegangen werden sollte, hat bis dato nicht stattgefunden, teilt Höh auf Anfrage mit. Gesprächsbereitschaft sei dem Anwalt Burgards mehrfach signalisiert worden von Kreisseite. Schriftlich und mündlich.
Die Neukalkulation der Gebühren war fällig geworden, weil der Kreis die Zuständigkeit für die Städte Pirmasens und Zweibrücken bei der Fleischbeschau übernommen hatte. Mit dem Schlachthof in Zweibrücken war der einzige Großbetrieb im Arbeitsbereich der Fleischbeschauer des Kreises hinzugekommen. , weil der Kreis gehalten ist, in diesem Bereich kostendeckend zu arbeiten, hatte das 2016 zu deutlichen Preissteigerungen bei der Fleischbeschau geführt. Diese hatten Burgards Verärgerung ausgelöst, denn für die selbst schlachtenden Metzgereien haben sich die Gebühren fast verdoppelt.